Gemäss gut unterrichteter Kreise hat sich der Regierungsrat des Kt. Zürich (RR) für 24 geplante Windrad-Standorte (3er Pakete, 230m hoch) ausgesprochen. Der Entscheid soll noch vor den Sommerferien veröffentlicht und dem Kantonsrat entsprechende Richtplaneinträge beantragt werden. Ein Teil dieser Anlagen soll in Waldgebieten gebaut werden.

Was bedeutet das?

Rund 2000m2 Beton pro Windradstandort vor Ort, betonierte Zufahrtsstrassen und pro Anlage (Dreierpakete von 230m hohen Windrädern) in Waldgebieten die Rodung von rund 2ha Wald/Anlage.

Es stellen sich insbesondere Fragen zur Vernichtung von Wald, Biodiversität, Wildschutz und Ersatzaufforstungen.

Mit der Abstimmung zum Energiegesetz hat der Souverän – was wohl den meisten Stimmbürgern nicht bekannt ist – auch das eidgenössische Waldgesetz (WaG) angepasst um solche Bauten zu vereinfachen.

Die AXPO, via ihre schweizerische Tochtergesellschaft CKW und weitere Stromproduzenten, wie die EKZ, scheinen derzeit aktiv Vorverträge mit Bauern und Waldbesitzern einzugehen – so im Kanton Thurgau und im Kanton Zürich geschehen und derzeit aktiv in Bearbeitung.

Was nun? Mittels Druck auf Lokalebene (Anpassung der Bau- und Zonenordnungen) kann gegen diese Mega-Bauwerke vorgegangen werden, wobei so sicher wie das Amen in der Kirche die Baudirektion des grünen (!) Baudirektors, Herr Martin Neukom, die Änderung der Bau- und Zonenordnungen für ungültig erklären wird.

Im Kantonsrat kann eine (Dringliche) Anfrage gestellt werden, auf welche zum Zeitpunkt der Rückkehr des Kantonsparlaments nach den Sommerferien Antwort auf folgende Fragen vorliegen sollte:

  • wie viele ha Wald sollen gerodet werden und wie viele m2 Fruchtfolgeflächen sollen wegfallen (pro geplante Anlage und Standort)?
  • wo werden Quellen und Quell- und Grundwassergebiete beeinträchtig (Angabe zu Quellen und grösseren Grundwasservorkommen in einem Radius von 5000m um jede geplante Anlage)?
  • auf wie vielen m2 muss der Boden/pro Standort betoniert werden (für die Windräder, die Zufahrt von Lastwagen zur Errichtung von Kränen für die 230m hohen Windkrafträder sowie dazugehörende Bauten)?
  • wo und wie sollen/geplanter Standort Fruchtfolgeflächen und gerodeter Wald ersetzt werden?
  • Zeitplan pro geplanten Standort
  • welche Einsprachemöglichkeiten bestehen (noch) für die betroffene Bevölkerung?