Die Tribüne wurde in den letzten zwei Wochen aufgrund von verdankenswerten Berichten im Tagesanzeiger auf zwei sehr unschöne Vorfälle in unserem Kanton aufmerksam:

  • Im vergangenen April nächtigten auf einem Waldweg in der Gemeinde Rümlang drei Männer (25, 28, 30 Jahre alt) mit rumänischen Ausweispapieren in einem Audi. Um 08.40 nahm die Polizei die Herren vor Ort fest. Die drei Herren, deren Beruf auf dem Strafbefehl mit „Tourist“ angegeben wird, kamen für einen Tag in Haft. Es davon auszugehen, dass sie auf das Frühstück verzichten mussten, dafür mit einem Bett und einer Dusche versehen ihre Haftzeit verbrachten und mit mindestens einer warmen Mahlzeit verpflegt wurden. Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich (die Herren wurden wegen Verstosses gegen die lokale Polizeiverordnung mit einer Busse von CHF 400 bestraft) wurden bei den „Touristen“ unter anderem folgende Gegenstände sichergestellt: 1 Paar Handschuhe, 3 Paar Arbeitshandschuhe, 1 Spannfeder (dieses „Arbeitswerkzeug“ ist derzeit bei Einbrechern im Kanton Zürich sehr beliebt und vermehrt im Einsatz), 1 Abfallsack mit 3 Schraubenziehern, 1 Seitenschneider und 2 Brecheisen. Alle sichergestellten „Touristen-Handwerksgegenstände“ hat die Staatsanwaltschaft freigegeben und die Männer dürfen sie auf einer Amtsstelle abholen. Ein Eintrag ins Strafregister wird nicht vorgenommen. Und auf eine Einreisesperre wurde wohl auch verzichtet (zumindest hat die gnädige Staatsanwaltschaft und der am 14.8.24 über den Fall berichtende Tagesanzeiger eine solche Massnahme nicht erwähnt…). Es darf daher vermutet werden, dass die drei „Touristen“ unser schönes Land schon bald wieder besuchen werden, wenn sie es denn überhaupt verlassen haben und nicht nach dem Aufenthalt in der Pension Fehr & Fehr gut gestärkt und ausgeschlafen weiter ihrem touristischen Vergnügen nachgegangen sind…
  • Am Mittwoch 14.8.24, kurz nach Mitternacht wurden in der Stadt Winterthur in Seen zwei Verdächtige (ein 17-jähriger Marokkaner und ein 32-jähriger Algerier) verhaftet. Die beiden wurden von Dritten dabei beobachtet, wie sie versuchten in drei Autos einzubrechen. Es ist davon auszugehen, dass sie mit einem Bett und einem Frühstück, wahrscheinlich auch noch einer weiteren, warmen Mahlzeit bedient wurden, bevor sie wieder von den Sicherheitsbehörden noch vor Ablauf von 24 Stunden aus der Haft entlassen wurden. Die Stadtpolizei Winterthur habe weitere Ermittlungen aufgenommen, nachdem gemäss deren Mitteilung in den letzten Wochen vermehrt Fahrzeugeinbruchdiebstähle in Winterthur festgestellt wurden. Auf die Beantragung von Untersuchungshaft durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde scheinbar verzichtet oder aber die Staatsanwaltschaft hat, wie im ersten-, geschilderten Fall geschehen, ganz bewusst keine solche Massnahme eingeleitet. Ob es sich bei dem beiden ausländischen Gästen um Vorläufig Aufgenommene handelt (wie bei so vielen Gästen aus Marokko, Tunesien und Algerien, deren Asylgesuch abgewiesen wurde) wird nicht berichtet, auch nicht, ob das Migrationsamt vom Vorfall informiert wurde?

Eindeutig erscheint nach Kenntnisnahme dieser beiden Vorfälle, dass die kantonalen Behörden – was der Fall Winterthur beweist – offensichtlich keine Weisung erlassen haben, die Öffentlichkeit generell über den ausländerrechtlichen Status von ausländischen Festgenommen zu informieren. Ja, die Veröffentlichung dieser Details wird offensichtlich und oftmals von Seiten der Behörden verhindert oder mit Absicht unterlassen. Ob entsprechende Statistiken geführt zu werden, ist zu bezweifeln (die Tribüne nahm davon Kenntnis anlässlich von Anfrage bei der Sicherheitsdirektion zur Kriminalstatistik 2023 und bei der Oberjugendanwaltschaft zum Fall Albisbrunn/Hausen am Albis, siehe Die Tribüne, 18.8.24)!

Ob im Falle der beiden nordafrikanischen Gäste bekannt ist und überhaupt von unseren kantonalen und eidgenössischen Behörden abgeklärt wurde, über welches Nachbarland die beiden Festgenommenen eingereist sind, ist ebenfalls fraglich. Lägen diese Daten vor, könnten beide Herren ja ausgeschafft werden…

Der jugendliche Marokkaner – davon ist auszugehen – befindet sich in einer kantonalen Auffangstelle (M. Fehr unterstellt) und hätte dort wohl die Nacht zu verbringen gehabt. Wurde das Heim informiert? Fraglich! Wurden Massnahmen und Sanktionen gegen den Jugendlichen verfügt? Wohl kaum? Ist das Vorgehen bei solchen Fällen standardisiert? Wohl auch kaum! Ein Fall für die zuständige kantonsrätliche Kommission (JUKO und oder KJS).

Fazit:

  • Fest steht, dass bei der Verfügung eines Einreiseverbots gem. Weisung des Migrationsamts vom 30.06.2022 («Massnahmenpraxis bei Straffälligkeit») in vergleichbaren Fällen (d.h. beim vorliegen klarer Verdachtsmomente, ohne dass es jedoch bereits zu einer strafbaren Handlung gekommen ist) ein beachtlicher Ermessenspielraum besteht. Bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Schweiz besteht jedenfalls gem. Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG die Möglichkeit, eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen. Für die durch das Freizügigkeitsabkommen eingeräumten Aufenthaltsrechte sei diesbezüglich auf Art 5 Anhang I FZA verwiesen.

    In unseren auch stark von Ausländerkriminalität geschädigten Nachbarkantonen wird der Ermessensspielraum konsequent genutzt und eine Wegweisung bzw. ein Einreiseverbot verfügt, wenn einschlägige Werkzeuge und/oder Vermummungsutensilien anlässlich einer Polizeikontrolle festgestellt werden. Einzig der Kanton Aargau scheint leider in den letzten Jahren die entsprechende Praxis «liberalisiert» zu haben. Bezeichnenderweise ist im Aargau (auch) ein SP Politiker mit der Führung des Departements für Sicherheit und Justiz betraut. Die SP (allen voran deren Bundesrat Beat Jans) und die GLP (Frau Stadtrat Katrin Cometta, Winterthur, gehört dieser Partei an) sind landesweit nicht für eine harte und konsequente Anwendung unseres Ausländerrechts bekannt.

    Wie die Handhabung im Kanton Zürich derzeit ist, kann im Kantonsrat mittels einer Anfrage in Erfahrung gebracht werden.

  • Es ist an der Zeit, dass die Schraube angezogen wird und die oftmals sehr schönfärberische Berichterstattung der zuständigen Regierungsräte Mario Fehr (Sicherheitsdirektor und u. a. Vorsteher der Kantonspolizei und des Migrationsamtes, parteilos, vormals SP) und Jacqueline Fehr (Justizdirektorin und Vorsteherin der Staatsanwaltschaften und des Amt für Justizvollzug. SP) so nicht weiter goutiert wird. Das Kantonsparlament und im Falle von Winterthur auch das Gemeindeparlament verfügen über die Möglichkeit, entsprechende Fragen betreffend die Weg- und Ausweisungspraxis durch die Behörden zu stellen (so etwa zur Anzahl erfolgter Wegweisungen und zur Anzahl möglicher Wegweisungen, auf welche verzichtet wurde und deren Gründe). Gleiches gilt für die Informationspolitik der Zürcher Staatsanwaltschaft und der Migrationsbehörden. Innert spätestens dreier Monate muss zwingend eine Antwort vorliegen!

  • Bevor seitens von Kantonsräten und Kantonsrätinnen – und wo nötig durch Zürcher Parlamentarier auf eidgenössischer Ebene – zusätzliche Gesetzesänderungen beantragt werden können (u. a. betreffend die konsequente Internierung von strafnotorischen, abgewiesenen Asylanten und Vorläufig Aufgenommenen zwecks dem Schutz unserer Bevölkerung und von Opfern) sollte mittels eines Dringlichen Postulats im Zürcher Kantonsrat das Erstellen von nachvollziehbaren-, verlässlichen- und informativen Statistiken betreffend die Ausländerkriminalität im Kanton einverlangt werden.