Anlässlich seiner Medienkonferenz vom Freitag, 30. August 2024, zum Budgetentwurf 2025 und den Entwurf des KEF (Kantonaler Entwicklungs- und Finanzplan) 2021-2028 informierte der Zürcher Finanzdirektor über die Pläne der mehrheitlich „bürgerlichen“ Zürcher Regierung (2 SVP, 1 SP, 1 Mitte, 1 FDP, 1 SP, 1 „parteilos“, 1 Grüne) einen Gesetzesentwurf auf den Weg zu schicken, welcher zum Zweck hat, Grundstückgewinnsteuererträge von den Zürcher Gemeinden durch den Kanton abzuschöpfen.

Der Kanton Zug und der Kanton Zürich, gemäss RR Stocker, sind die einzigen Kantone in der Schweiz, welche ihren Gemeinden 100’% der Grundstückgewinnsteuern überlassen.

Dazu ist aber zu vermerken, dass es finanzstarke Gemeinden im Kanton Zürich gibt, welche 100% ihrer ordentlichen Steuereinnahmen regelmässig via den kantonalen Finanzausgleich an die kantonale Kasse abführen müssen und von ihren Grundstückgewinnsteuern „leben“.

Zum KEF-Entwurf 2021-2028 des Kantons Zürich ist auch zu vermerken:

  • für schon heute absehbare, substantielle Fehlbeträge für die Planung und den Bau des neuen Zentrums-Gebäudes der Universität Zürich (ganz am Anfang seiner Bauzeit – im Volksmund auch „Neuer Stalin-Bau“ genannt) sowie für die Planung und Bau des neuen Kerngebäudes der Universitätsklinik scheinen keine Reserven im KEF 2025-2028 gebildet worden zu sein                                                                         x