In den letzten Tagen sind mehrere Berichte seitens der Geschäftsprüfungskommission (GPK), der Justizkommission (JUKO) und der Finanzkommission (FIKO) des Zürcher Kantonsrats publiziert worden: Es sind dies der Bericht der Subkommission PJZ-Bau (zusammengesetzt aus Mitgliedern von GPK und FIKO – KR-Nr. 13/2025), der Bericht der Subkommission PJZ-Betrieb (zusammengesetzt aus Mitgliedern von GPK und JUKO – KR-Nr. 14/2025) und ein sehr umfassender Bericht der GPK über ihre Tätigkeit vom März 2024 bis Februar 2025.

Während Bericht der Subkommission PJZ-Bau überaus positiv ausfällt, geben der Bericht PJZ-Betrieb und der GPK Bericht (wieder einmal) Anlass betreffend die Amtsführung der Zürcher Justizdirektorin, Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) und einzelne-, ihr Departement betreffender Geschäfte.

Bericht Subkommission PJZ-Betrieb – stinkt der Fisch vom Kopf?

„Man hat es in der Justizdirektion verpasst, die Abläufe rechtzeitig zu überarbeiten“ (E. Pflugshaupt, SVP, Vizepräsidentin Subkommission)

Vor dem Hintergrund völlig falscher Personalberechnungen für das PJZ, welche im Jahr 2023 bekannt wurden, musste der Regierungsrat auf Antrag der Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) zusätzlich 82 feste und 23 befristete Stellen bewilligen, welche zu Mehrkosten von CHF 9.5 Mio im Jahr 2024 und CHF 10.5 Mio im Jahr 2025 führten und führen (siehe NZZ, 7.3.25).

Die Subkommission stellt in ihrem Bericht fest: „…Schwieriger gestaltete sich die Inbetriebnahme des Gefängnisses Zürich West (GZW). Die Analyse des ursprünglichen Betriebskonzepts zeigte grundlegende Mängel in der Ressourcenplanung, insbesondere im Hinblick auf den 24-Stunden Betrieb. Die Subkommission kritisiert, dass das unzutreffende Betriebskonzept, das im Jahr 2015 von einem externen Beratungsunternehmen erstellt wurde, aus politischen Gründen über Jahre nicht in Frage gestellt worden ist…Wenn Entscheidungen aufgrund politischer Erwägungen auf veralteten Konzepten basieren, haben die zuständigen Stellen nach Dafürhalten der Subkommission nicht nur in Bezug auf die Aktualität der Informationen versagt, sondern auch gegen Prinzipien der objektiven und evidenzbasierten Entscheidungsfindung verstossen. Eine solche politische Einflussnahme kann zu einer Vernachlässigung fundierter Erkenntnisse führen, was die Integrität des Entscheidungsprozesses beeinträchtigt…Ganz generell lässt sich festhalten, dass die ungenügende Dokumentation von Entscheiden und Prozessen den Nachvollzug der Vorgänge für die Subkommission erschwert haben…Ob der Gesamtregierungsrat den Stellenantrag der JI im Wissen um ein unzutreffendes Betriebskonzept genehmigte, kann die Subkommission nicht beurteilen. Auch der Verweis, dass Sicherheitsüberlegungen einer Weitergabe/externen Validierung des Betriebskonzeptes entgegengestanden hätten, ist aus Sicht der Subkommission nicht nachvollziehbar…“

Auf den Bericht der Subkommission, welcher zusammen mit einer Medienmitteilung unter dem Titel „Politische Fehlentscheide und ungenügende Dokumentation“, publiziert wurde, replizierte die Direktion der Justiz und des Innern von Frau Fehr mit einer eigenen Medienmitteilung unter dem Titel „Projektaufsicht entschied gegen eine aktualisierte Planung“ und stellte dabei fest: „In der Phase von Planung und Bau bestand…breite politische Einigkeit darüber, möglichst keine neuen Kosten zuzulassen. Der haute veröffentlichte Bericht der GPK-Subkommission blendet das aus. Er weist die Verantwortung für spätere Mehrkosten im Betrieb einseitig der Direktion der Justiz und des Innern zu. Das ist falsch.“

GPK Bericht  2024/2025 (S. 26 ff) – Fachapplikation Justizvollzug – Prüfungsauftrag an die Kantonale Finanzkontrolle

Die GPK befasst sich seit vielen Jahren mit den Fachapplikationen der JI und Jacqueline Fehr, namentlich mit RIS1, RIS2, und  der Fachapplikation Justizvollzug (FAJuV und ELFA und JURIS X, neu wird ein Projekt „GINA“ für die Beschaffung und die Einführung der Fachapplikation verfolgt: Dieses Projekt ist vom Regierungsrat als gebunden erklärt und freihändig! mit Ausgabenbewilligung von CHF 32.7 Mio vergeben worden. Dagegen steht eine ursprüngliche Ausgabenbewilligung von CHF 15.6 Mio aus dem Jahr 2011), die GPK hat über die verschiedenen Projekte für eine Fachapplikation Justizvollzug in den vergangenen Jahre immer wieder berichtet.

Auszug aus dem GPK Bericht S. 29/30: „In diesem Zusammenhang informierte die Vorsteherin der JI anlässlich der GPK-Sitzung vom 3.10.2024 auf Nachfrage der Kommission! über einen geplanten Prüfungsauftrag der JI an die Kantonale Finanzkontrolle in dieser Sache. Gleichtags orientierte die JI auch öffentlich darüber in einer Medienmitteilung. Dass die JI gleich im Anschluss an die Kommissionssitzung diese Medienmitteilung veröffentlichte, ohne dies der GPK gegenüber zu erwähnen, hat die Kommission sehr irritiert. Die Medienmitteilung dürfte auch für die Finanzkontrolle überraschend gekommen sein. Gemäss den der GPK vorliegenden Informationen hatte die Finanzkontrolle im Rahmen ihrer unabhängigen Prüftätigkeit eine ordentliche Aufsichtsprüfung gemäss Finanzkontrollgesetz (FKG 15d) in Vorbereitung…“(Ende Zitat) 

Fazit: Zerrüttete Verhältnisse

Ein Zerrüttete Verhältnis (zwischen der Justizvorsteherin Fehr und der GPK), müssen Aussenstehende nach Lektüre der GPK-Berichte der vergangenen Jahre betreffend verschiedene, nicht rund gelaufene oder ganz gescheiterte Projekte in der Direktion der Justiz und des Innern sowie aufgrund der Untersuchungen und -Ergebnisse durch die GPK vermuten. Die oben beschriebene Desavouierung der GPK schlägt dem Fass wohl endgültig den Boden aus!

Eine Vielzahl weiterer-, unschöner Vorfälle in der JI seit Amtsantritt von Frau Fehr lassen vermuten, dass auch das Verhältnis innerhalb des Regierungsgremiums mit ihrer Kollegin Fehr gelinde gesagt nicht immer ungetrübt war und ist.

Für Aussenstehende erscheint es an der Zeit, dass die Magistratin endlich die nötigen Konsequenzen zieht, gegen Mitte der laufenden Amtszeit zurücktritt und die Amtszeit nicht mehr aussitzt!