Antrag für ein neues Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Bankrats der Zürcher Kantonalbank (ZKB)

Mit KR-Nr. 44/2025 beantragt der Bankrat der Zürcher Kantonalbank dem Kantonsrat die Genehmigung eines neuen Reglements über die Entschädigung seiner Mitglieder.

Die Mitglieder des Bankpräsidiums sollen neu ein Jahresgrundsalär von CHF 311’500 (neu mit Teuerungsausgleich ausgestattet) sowie jährliche Pauschalspesen von CHF 14’000′ erhalten. Der Präsident des Bankrates erhält dazu noch eine Zulage von 10% (Gehalt neu CHF 342’650 brutto plus CHF 14’000 Spesenpauschale). Dazu kommen die gleichen Zulagen und Vergünstigungen wie die übrigen Mitarbeiter der Bank gemäss Dienst- und Gehaltsordnung. Sie sind wie alle Mitarbeiter der ZKB versichert sowie im Rahmen der Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen der ZKB versichert

Kaviar und Champagner in der Beletage für Bankpräsidiumsmitglieder – auch nach Abwahl

Bei „unverschuldeter Nichtwiederwahl“ eines Mitglieds des Bankpräsidiums oder beim Ausscheiden aus dem Amt auf Wunsch der Bank soll ein Anspruch auf eine Altersrente frühestens nach den vollendeten 56. Altersjahr entstehen. Als unverschuldet gilt eine Nichtwiederwahl dann, wenn eine Wiederwahl durch den Kantonsrat aus politischen Gründen nicht erfolgt. In diesem Fall soll einem Mitglied des Bankpräsidiums die gleich hohe Rente wie beim Erreichen des statutarisch regulären Rücktrittsalters ausgerichtet werden. Die zufolge vorzeitigePensionierung bei der Personalvorsorge entstehende Beitragslücke übernimmt die Bank. Auf dem von der Bank übernommenen Betrag zur Finanzierung der Beitragslücke von der AHV allenfalls erhobene Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge gehen zulasten der ZKB.

Entschädigung für die nebenamtlichen Mitglieder des Bankrates

Die nebenamtlichen Mitglieder des Bankrates der ZKB erhalten neu eine jährliche Grundentschädigung von CHF 30’000 sowie CHF 12’000 für die Mitgliedschaft in einem ständigen Ausschuss bzw. CHF 24’000 für den Vorsitz in einem ständigen Ausschuss sowie auch einen Teuerungsausgleich. Für den Besuch von Filialen und funktionsbezogenen Weiterbildungen sowie für die Teilnahme an Sitzungen werden den nebenamtlichen Mitgliedern des Bankrats zusätzlich Sitzungsgelder von CHF 350 pro Halbtag und CHF 700 pro Tag ausgerichtet – Ersatzmitglieder des Bankpräsidiums und Vorsitzende von Ausschüssen erhalten jeweils ein doppeltes Sitzungsgeld!

Damit wird die Entschädigung der „nebenamtlichen Mitglieder“ auf mindestens CHF 85’000 bis CHF 95’000 angehoben, wovon viele Vollzeit-Arbeitnehmer – besonders der staatstragenden KMU und der Grossverteiler – in diesem Kanton nur träumen dürfen.

Zulagen, Zusatzleistungen, Vergünstigungen und Pensionskasse

Gemäss Antrag sollen die Zulagen, Zusatzleistungen, Vergünstigungen und Pensionskasse unverändert bleiben.

Fehlender Hinweis auf die Bel-Etage Marienburg Stiftung („Superkasse für die Kaviar-Klasse“)

Im Bericht und den Erläuterungen zum Antrag wird auf die Bel-Etage Marienburg Stiftung gar nicht eingegangen. Gemäss einem Artikel im Beobachter vom 22. März 2019 (Superkasse für die Kaviar-Klasse) wurde auf die auch bei der ZKB herrschende Zweiklassengesellschaft hingewiesen: Stand 2017 erhielten 84 Kaderleute (heute müssen es viel mehr sein, da ja der Durchschnittslohn bei der ZKB gemäss Inside-Paradeplatz derzeit rund CHF 212’000 beträgt) das Alterskapital mit 6 Prozent verzinst.

Fazit und Fragen

Nach dem Kantonsrat und der AXPO Leitung soll nun auch der Bankrat der ZKB mit weiteren Steuergeldern beglückt werden, was jedem einfachen Arbeiter und Angestellten im Kanton Zürich und allen Steuerzahlern sauer aufstossen muss. Und bei allfälligem Versagen oder anderen Gründen für einen unfreiwilligen Rücktritt soll ab dem 56. Altersjahr eine Rolls-Royce Rente ausgerichtet werden (dies im Gegensatz etwa zu Räten in Bern, wo der Unsinn einer „Überbrückungshilfe“ massiv beschnitten wurde).

Zusätzlich stellen sich folgende Fragen:

  • Sind die Mitglieder des Bankpräsidiums und des Bankrates auch bei der Marienburg Stiftung versichert?
  • Was ist das Vermögen dieser bis dato intransparenten Versicherung und was zahlt die Bank jährlich an die Marienburg Stiftung?
  • Wer sitzt in den Organen der Stiftung?
  • Wie lauten die Statuten und Reglemente der Stiftung?
  • Wie viel schüttet die Marienburg Stiftung jährlich an einzelne Versicherte und Begünstigte aus (Höchst- und Tiefstbetrag)