Die Zürcher Regierung, auf Antrag des Sicherheitsdirektors, Regierungsrat Mario Fehr (ehemals SP, parteilos), hat einen Antrag auf Änderung und Anpassung des Polizeigesetzes (5977 PolG, 550.1, Änderung Datenbearbeitung, Antrag des Regierungsrates vom 28.8.2024) dem Kantonsrat vorgelegt.

Die beantragte Gesetzesänderung wird in den nächsten Wochen einer  vorberatenden parlamentarischen Parlaments-Kommission zugewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesänderung im Jahr 2025 (mit Änderungen…) vom Parlament beraten wird.

Um was geht es?

Das Zürcher Polizeigesetz muss, davon ist wohl die Mehrheit der Beobachter und politisch Interessierten überzeugt, den Gegebenheiten der digitalisierten Welt, der „steigenden Kriminalität“ (Terminologie Sicherheitsdirektion) und aufgrund des „ungebrochenen Bevölkerungswachstums“ angepasst werden.

Die Frage ist nur, wie?

Mit einem, für die Schweiz und wohl Europa, beispielslosen Überwachungsgesetz, wie es die Zürcher Regierung und der Zürcher Sicherheitsdirektor fordert oder, mit respressiverer Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden?

Im Gegensatz zu den vorgeschlagenen „Überwachungsparagraphen“ würde dies wohl von einer Mehrheit der Bürger vor dem Hintergrund latenter Unsicherheit, steigender Kriminalität und aufgrund von Personalmangel bei den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte) nicht mehr (gewollt oder ungewollt) verfolgten Straftaten befürwortet. 

Unbestritten ist:

  • dass der Datenaustausch über die Kantonsgrenzen möglich sein und verbessert werden muss, was bisher nur beschränkt möglich ist
  • der Einsatz im Internet gegen Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Pädophilie und Menschenhandel verbessert wird
  • eine verstärkte und verbesserte polizeiliche „Grundversorgung“ im Kanton Zürich (siehe auch das soeben eingereichte Postulat KR-Nr. 266/2024 aus Kreisen von FDP und EVP). Regierung beantragt Personalerhöhung bis 1.1.27 um 108 Stellen auf 2425 Stellen
  • konsequenter Vollzug von Rückführungen

Bestritten ist aber wohl durch jeden Demokraten die Art und Weise, wie der Regierungsrat und der verantwortliche Regierungsrat Mario Fehr das PolG zu einem Überwachungsgesetz zwecks Verkehrsüberwachung und Informationsbeschaffung ändern will – Beispiele dazu:

Es stellen sich grundsätzliehe und substantielle Fragen zum Datenschutz: die DSB, Datenschützerin, des Kantons Zürich, Frau Dr. Dominika Blonski, hat gemäss Sicherheitsdirektor Mario Fehr massgeblich an der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs mitgearbeitet. Die DSB bestätigte dies gegenüber dem Herausgeber der Tribüne und einem Journalisten des Tagesanzeigers („ja, ich habe massgeblich daran mitgearbeitet – obwohl die Datenschutzverantwortliche nicht Gesetze ausarbeiten kann, ausarbeitet und schreibt…* im Nachgang zur Präsentation ihres Geschäftsberichts 2023 im Kantonsrat am 16.9.2024.

§ 32 (neu): Spitzelregelung, Erstellung von „Bewegungsprofilen“, automatisierte (Personen- ) und Fahrzeugüberwachungssysteme

§ 43 (neu): Generalklausel zur Überprüfung von Personen auf „Sicherheitsrisiken“

§ 44 a. (neu), § 52 (neu) und § 54 (neu) betreffend Datenbearbeitung und Datenaufbewahrung

Der Gesetzesentwurf geht jetzt ins Parlament, die Bürger dürfen gespannt sein, wie der Kantonsrat den von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ändert oder ob er die Gesetzesänderung  an den Absender zurück sendet?