Die NZZ-online (Redaktor Albert Steck) vom 2.9.2024 schreibt:
„Geheimniskrämerei nach dem Fall Vincenz: Regierungsrätin Jacqueline Fehr schädigt das Vertrauen der Justizbehörden – die SP-Regierungsrätin weigert sich, Transparenz über die Arbeitsweise der Strafverfolger zu schaffen.
Mit diesem Auftritt im Zürcher Kantonsrat hat Regierungsrätin Jacqueline Fehr dem Ansehen der Justizbehörden einen Bärendienst erwiesen.
Wegen des Falls Vincenz musste die Justizdirektorin am Montag zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. Eine Dringliche Interpellation (von 60 Kantonsräten unterschrieben) wollte wissen, ob es rechtens ist, wenn die Staatsanwaltschaft zur Prüfung von Anklageschriften externe Experten beizieht…wie häufig die Anklagebehörden solche externen Gutachten erstellen und wer die Gesetzesmässigkeit kontrolliert?“ (Ende gekürztes Zitat aus der NZZ).
Frau Fehr (SP) weigerte sich auf die Dringliche Interpellation den Kantonsräten Antwort zu geben!
Doch das ist nicht alles:
Justizdirektorin Fehr und die ihr unterstellte Oberstaatsanwaltschaft nehmen keine Stellung zu den Vorgängen am Universitätsspital und den Anschuldigungen gegen das Universitätsspital und den ehemaligen Leiter der Herzklinik, Prof. Maisano (es gilt die Unschuldsvermutung).
Mindestens eine Strafanzeige soll in der Sache eingereicht worden sein.
Und der Gesamt-Regierungsrat lässt es zu, dass ein ehemaliger Bundesrichter im Auftrag des Spitalrates „untersucht“. Dazu fehlt eine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der gravierenden Vorwürfe zu 150-200 Todesfällen (es gilt die Unschuldsvermutung) an der Universitätsklinik muss die Oberstaatsanwaltschaft tätig sein oder endlich tätig werden (und nicht ein ehemaliger, pensionierter Bundesrichter).
Das Vertrauen in die Zürcher Justiz darf nicht weiter Schaden nehmen:
Der Gesamt-Regierungsrat muss handeln und die Oberstaatsanwaltschaft und die neue Leitende Oberstaatsanwältin lic. iur. Susanne Leu instruieren.
Tritt dies nicht bald ein, kommt der Kantonsrat nicht darum herum, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen.