Der Fall

Die Zürichsee-Zeitung berichtet: dem Prozess vor der ersten Instanz blieb der Angeklagte fern. Der mehrfach Vorbestrafte, gebürtiger Iraker, hatte ein Auto entwendet, fuhr ohne gültigem Fahrzeugausweis und mit einem Arm im Gips mit Beifahrer. Er überfuhr ein Stoppsignal, fuhr fast ein Motorrad um, lieferte sich ein Verfolgungsrennen mit dem Motorfahrradfahrer mit über 100km Geschwindigkeit auf der Seestrasse und kollidierte mit diesem, wobei der Motorradfahrer über die Fahrbahn geschleudert und verletzt wurde. Der Angeklagte kümmerte sich nicht um den Verletzten und fuhr weiter. Scheinbar war der Angeklagte bei seiner Fahrt auch noch durch Drogen berauscht, verurteilte ihn das Bezirksgericht Meilen doch wegen der Verkehrsdelikte (nicht wegen der Entwendung des Fahrzeugs?) und wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu 45 Monaten Gefängnis und einer Busse von sagenhaften 500 Franken. Zudem sprach es für den mehrfach Vorbestraften eine sechs jährige Landesverweisung aus.

Das Obergericht korrigiert nun das Urteil aufgrund der Schilderungen des Angeklagten (drogenfrei, abstinent, nicht mehr arbeitslos, in einer festen Beziehung – was er schon bei der Tat war, hatte er doch das Fahrzeug seiner Freundin entwendet) nur noch 36 Monaten Gefängnis, davon 12 Monate unbedingt und wieder zu 500Franken Busse. Auf den Landesverweis verzichtet das Gericht! Die mildere Strafe begründete der Oberrichter mit dem Eindruck, so die Zürichsee-Zeitung, den der Beschuldigte hinterlassen habe: er arbeite jetzt und sei in einer Beziehung (war er auch zur Tatzeit!). Es fehlt nur noch, dass die Freundin schwanger ist…Der Beschuldigte habe den Motorradfahrer gerammt sagte der Richter: „Was sie gemacht haben war sehr gefährlich…“

Fazit

Solche Urteile sind sehr bedenklich, haben sie doch weder für potentielle Täter eine abschreckende Wirkung, noch entsprechen sie (obwohl im Ermessensspielraum des Richters) wohl der Absicht des Gesetzgebers.

Dank den beiden grossen Tageszeitungen, Tages-Anzeiger und NZZ, sowie einigen, wenigen Lokalzeitungen, wird „noch“ – aber immer weniger – aus den Gerichtssälen berichtet. Oftmals sind Urteile, gerade mit Bezug auf  Gewaltdelikte durch ausländische Gäste in unserm Lande, hanebüchend. Leider nur selten wird darüber berichtet, wie im vorliegenden Falle.

Auf Antrag der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats (vorberatende Kommission bei Richterwahlen) wurden in den letzten 50 Jahren fraglos alle Zürcher Richter, welche sich zur Wiederwahl stellten, vom Parlament auch wieder gewählt.

Der Korrektiv funktioniert nicht! Die geltende Praxis muss überarbeitet werden:

Im Jahr 2025 stehen wieder Richterwahlen an. Werden die Wahlen dann durch die vorberatende Justizkommission umfassender  vorbereitet als in der Vergangenheit und dem Parlament die nötigen Grundlagen zur Verfügung gestellt, damit dieses sich über die einzelnen Richterkandidaten auch ein Bild machen kann?

Oder bleiben die Richterwahlen das was sie in der Vergangenheit meist immer waren: reine Makulatur?