Ab Steuerperiode 2026 erhöht der Kanton Zürich die Eigenmietwerte (Einfamilienhäuser + 11%, Stockwerkeigentum + 10%) und die Vermögenssteuerwerte für Liegenschaften (+48%).

Dazu stellen sich folgende, grundlegende Fragen, welche die externe Beratungsfirma Wüst und Partner bei einer seriösen Ausarbeitung der neuen Weisung schon im Vorgang abgeklärt haben muss und welche deshalb problemlos durch die Finanzdirektion beantwortet werden können:

  • Was für einen Einfluss hat die Neubewertung der Vermögenssteuerwerte für Liegenschaften und der Eigenmietwerte auf den Kantonalen Finanzausgleich und die Finanzausgleichszahlungen der einzelnen Gemeinden (Tabelle berechneter Beträge/Gemeinde)? Antwort: Der Kanton verfügt über kein Liegenschaftenregister. Diese Register werden auf Stufe Gemeinde geführt. Die Ermittlung der Mehreinnahmen kann daher nur jede Gemeinde für sich berechnen. Aus diesem Grund können auch keine Prognosen zum Finanzausgleich gemacht werden.
  • Wie viele Steuer-Mehreinnahmen/pro Gemeinde (Tabelle) sind zu erwarten (2 Summen/Gemeinde für die Gemeinde- und für die Kantonssteuer)? Antwort: Siehe oben. Nur eine Gemeinde könnte die Mehreinnahmen für sich berechnen.
  • Welche Kapitalisierungssätze wurden f  ür die einzelnen Gemeinden festgesetzt (Tabelle)? Antwort: Die Kapitalisierungssätze sind im Anhang der neuen Weisung festgehalten (Weisung Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung der Liegenschaften und die Bewertung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2026, S. 36-40):  file:///C:/Users/hpa/Downloads/631.32_28.8.2024_Weisung_2026%20(3).pdf
  • Wie viele Steuerzahler im Kanton Zürich zahlen über CHF 10 MioVermögenssteuern und wie viele Steuerzahler im Kanton Zürich zahlen über CHF 10 Mio Einkommenssteuern? Antwort: Die Steuerstatistik ist nach Einkommens- und Vermögensklassen gegliedert, nicht nach Steuererträgen. 2020 versteuerten 17’529 Personen ein Einkommen von 300’000 Franken oder mehr (1.89 % der Steuerpflichtigen). Sie trugen einen Anteil von 27.7 % zum Ertrag der Einkommenssteuer bei. Im selben Jahr versteuerten 11’558 Personen ein Vermögen von 5’000’000 Franken oder mehr (1,25 Prozent der Steuerpflichtigen). Sie trugen einen Anteil von 66.6 Prozent zum Ertrag der Vermögenssteuer bei. https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/steuerstatistiken.zhweb-noredirect.zhweb-cache.html?keywords=steuerdaten#/

Die Finanzdirektion rechnet mit Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer von rund CHF 45 Mio und CHF 40 Mio bei der Vermögenssteuer). Für die Gemeinden sind Mehreinnahmen in der gleichen Grössenordnung zu erwarten.

Fazit:

Die von der Tribüne an die Finanzdirektion des Kantons Zürich gestellten Fragen wurden sehr rudimentär beantwortet.

Die obigen- und weitere Fragen (z. B. zu den Lageklassen und deren Berechnung) sind schlüssig zu beantworten, bevor das Chaos 2026 ausbricht und – so sicher wie das Amen in der Kirche – eine Welle von Einsprachen seitens der Steuerzahler erfolgt! Und wo nötig haben die Steuerbehörden die latenten Fragen in einer ergänzenden Weisung klarzustellen.