Webseite rrb.zh.ch Aktuelle Beschlüsse der Zürcher Regierung
Zwischen dem 5.3.2025 und dem 12.3.2025! wurde wenig zeitgerecht auf dem Informationsportal der Zürcher Regierung über die Beschlüsse der Zürcher Regierung (rrb.zh.ch, Aktuelle Beschlüsse) ein Regierungsrats-Beschluss, RRB 1468. Betrieb und Unterhalt der Rechtsinformationssysteme RIS1 und RIS2 (gebundene Ausgbe) vom 12.12.23! aufgeschaltet und damit der Öffentlichkeit – und wohl auch den zuständigen Kantonsrats-Kommissionen) zur Kenntnis gebracht.
Wartung und Betrieb RIS1 und RIS2
Mit RRB 1468 hatte der Regierungsrat, zur Sicherstellung der weiteren Funktionsfähigkeit sowie den Betrieb, den Support und die Wartung der überalterten Rechtsinformationssysteme RIS1 und RIS2, zusätzlich zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB-Nrn 1256/2014 und 389/2017 eine zusätzliche, gebundene Ausgabe von CHF 4’805’800 zulasten der Leitungsgruppe Nr. 2201 des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich bewilligt. Diese 102 Stellen (Budget 2025) umfassende Amtsstelle ist u. a . auch deshalb personell „aufgeblasen“, weil die Informatikabteilung der Direktion an diese Amtsstelle „angehängt“ und somit direkt der Direktorin Fehr unterstellt ist (wie auch u. a. ihre mit 6 Mitarbeitern überdotierte Medienstelle der Direktion).
Wie aus dem Beschluss hervor geht, wurden die Aufträge zum Erhalt der Funktionstätigkeit, sowie zum Betrieb, zum Support und zur Wartung von RIS1 und RIS2 an sechs Firmen aus der Schweiz und eine Firma aus Österreich (IT Finance Consulting GmbH, Wien) vergeben.
Fazit
- Wieder einmal stellt sich eine Frage zur Informations-Politik der Direktion der Justiz und des Innern unter Leitung von Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP): Hier die Veröffentlichung im März 2025 eines Regierungsratsbeschlusses aus dem Dezember 2023 im Jahre 2025! Siehe in diesem Zusammenhang auch Die Tribüne vom 17. März 2025 „Bürgerlicher Regierungsrat in den Klauen der Justizdirektorin?…“
- Wie ist es aus Sicht des Staatsschutzes überhaupt möglich, dass zwei Rechtsinformations-Systeme der Zürcher Justiz durch eine Firma in Wien (mit-) betrieben? und gewartet werden können? Sind die datenschützerische Aspekte dieser Vergabe (u. a. mit der kantonalen Datenschützerin, der der Justizdirektorin unterstellten Oberstaatsanwaltschaft und dem Präsidium des Obergerichts) und Aspekte des Staatsschutzes mit den zuständigen Stellen in der Sicherheitsdirektion (Leitung Regierungsrat Mario Fehr, parteilos, ex-SP) vor Auftragsvergabe an die Firma in Wien abgesprochen worden?