Wie Watson und der Tagesanzeiger berichten, ist ein Polizist in Leitungsfunktion bei der Kantonspolizei Zürich während der Arbeit wegen Verdachts auf Vermögensdelikte verhaftet und abgeführt worden.
Das Zwangsmassnahmengericht hat den Beschuldigten in U-Haft gesetzt, diverse (elektronische) Geräte des Mannes wurden beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft II (spezialisiert auf Schwerpunktkriminalität und Cybercrime, grosse Betäubungsmittelverfahren, Menschenhandel und besondere Untersuchungen gegen Beamte) führt das Untersuchungsverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
So weit so schlecht – nur so geht nicht:
Eine solche Informationspolitik wird nicht einmal ihrem Namen gerecht! Es scheint, dass im Kanton Zürich verschiedene Massstäbe angewandt werden: so wie es der Regierung und ihrer Staatsraison passt, so wird informiert.
Handelte es sich um einen „normalen“ Tatverdächtigen, würden die staatlichen Stellen (Oberstaatsanwaltschaft, OSTA) in den meisten Fällen detaillierter informieren (Art der vermuteten Tat, eventuell weitere Involvierte, Tatzeitraum etc.). Hier: nichts! Besonders interessant in diesem Fall ist auch, dass die OSTA der besonders informationsaffinen Regierungsrätin, Frau Jacqueline Fehr, SP, unterstellt ist.
Es zeigt sich leider wieder, dass die Informationspolitik im Kanton Zürich, besonders wenn es sich um Staatsangestellte (siehe insbesondere auch Berichterstattung von Inside Paradeplatz betreffend die Strafanzeige von Frau Regierungsrätin Carmen Walker-Späh, FDP gegen ihren ehemaligen Chefbeamten) handelt, bei nahezu bei null liegt!