Der Zürcher Regierungsrat schlägt vor, dass der Kanton Zürich zu 25 Prozent am Gesamtertrag der Grundstückgewinnsteuer beteiligt werden soll. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes hat er am 18.3.2025 in die Vernehmlassung gegeben. Im Kanton Zürich steht heute der gesamte Ertrag der Grundstückgewinnsteuer den politischen Gemeinden zu. Die Regierung begründet dies lapidar, einzig der Kanton Zug kenne die gleiche Regelung. In der übrigen Schweiz gehe der Ertrag aus der Grundstückgewinnsteuer entweder zu 100% an die Kantone oder werde zwischen den Gemeinden und dem Kanton aufgeteilt.
Warum?
„Je mehr Menschen im Kanton leben, desto mehr öffentliche Ausgaben braucht es!“ (Alexander Haus, Gemeindeamt, Leiter Gemeindefinanzen, anlässlich der Pressekonferenz der Regierungsräte, Finanzdirektor Ernst Stocker, und Direktorin der Justiz- und des Innern, Jacqueline Fehr, SP und von Herrn Haus)
Haus bestätigt mit dieser Aussage, dass die Einwanderung in unserem Kanton sehr kostenintensiv ist (nur 2024 +65’000 Menschen auf neu rund 1.7 Mio Einwohner!)
Der Kanton Zürich ist scheinbar in einem Masse klamm, wie es von der Mehrheit der Politiker und Bürger nicht wahrgenommen wird. Wer den Jahresabschluss 2024 des Kantons etwas genauer studiert stellt fest, dass der Kanton 2024 rund CHF 800 Mio „klamm“ war – nur Sondereffekte (Aufwertungen Finanzvermögen, 150 Mio Neuschulden, höhere Steuereinnahmen, welche nicht unbedeutend auf Vorjahre zurückgehen etc.) haben einen „optischen“ Gewinn ermöglicht.
Anfang 2026 wird der Kanton Zürich den gesamten Liegenschaften-Bestand im Kanton neu bewerten müssen. Aufgrund zweier Gerichtsentscheide passt der Regierungsrat die Weisung der Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert *der heutigen Situation“ an (Zitat aus Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025, veröffentlicht am 18.3.2025). Es ist mit entsprechenden Steuer-Höhereinnahmen zwischen 25 – 50% zu rechnen.
Finanzierung der Infrastruktur: Kanton soll an Grundstückgewinnsteuern beteiligt werden
„Der Kanton ist derzeit nicht in der Lage, seine Finanzierungen aus eigener Kraft zu erarbeiten“ Finanzdirektor Ernst Stocker, SVP anlässlich der Pressekonferenz vom 18.3.2025
Der Regierungsrat, in Person des Finanzdirektors Ernst Stocker (70, SVP), argumentierte anlässlich seiner Medienkonferenz vom 18.3.25, mit diesen Steuererhöhungen zwecks Sicherstellung der „Finanzierung der Infrastruktur“ aufgrund des latenten Bevölkerungswachstums. Von gezielten Sparvorhaben kein Wort!
Stocker argumentiert für seine Abschöpfungssteuer an einem Beispiel einer Gemeinde, welche einen Mehrwertausgleich abgelehnt hatte (700.9, MAG, Kantonales Mehrwertausgleichsgesetz). Und er argumentierte im Nachgang an die Pressekonferenz mit Tatsache, dass der Zürcher Kantonsrat im ersten Quatal 2025 schon wieder CHF 100 Mio zusätzliche Staatsausgaben beschlossen hat!
Und Stocker zeigte an den Grundstückgewinnsteuern-Einnahmen der Gemeinden für das Jahr 2023 (CHF 1.255 Mia) auf, dass der Kanton Zürich rund CHF 300 Mio+ Mehreinnahmen hätte erzielen können, wäre die vorgeschlagene neue Grundstückgewinnsteuer-Abschöpfung des Kantons in Kraft gewesen.
Fazit
Verabschiedet sich der alternde Regierungsrat der Amtsperiode 2023-27 ganz von einer bürgerlichen Finanz- und Steuerpolitik?
Von Sparen war an der Pressekonferenz kein Wort zu hören (ausser eine allgemeine Antwort betreffend ein obskures „Regierungsrätliches Sparprogramm“ auf die Frage des Vertreters der Tribüne)…
Vor dem Hintergrund des inakzeptablen Ausrasters der Justiz- und Innendirektorin Fehr anlässlich der Präsentation des Jahresberichts der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats für das Jahr 2024/25 (Die Tribüne, 17.3.25) muss leider festgestellt werden, dass mindestens ein Mitglied der bürgerlichen Parteien im Regierungsrat (FDP, Die Mitte, SVP) sich von einer bürgerlichen Politik mehr oder weniger verabschiedet haben muss. Frau Fehr wurde nicht „öffentlich in die Schuhe gestellt“
Und jetzt noch das: Die Zürcher Regierung gesteht ihr finanz- und budgetpolitisches Scheitern mehr oder weniger offen mit diesen massiven Steuererhöhungen ein!
Wie werden sich die grossen, linken Städte Zürich (derzeit rund CHF 500 Mio Grundstückgewinnsteuer-Einnahmen), Winterthur etc. in der Vernehmlassung äussern? Ihnen würde ein schöner Teil von ihrem Grundstückgewinn-Kuchen durch den Kanton weggeschnitten werden?