Derzeit beschäftigt der Kanton Zürich rund 51’000 Mitarbeiter (ohne Städte und Gemeinden – die Stadt Zürich allein beschäftigt weitere, rund 25’000 Staatsangestellte), Tendenz weiter steigend (2024 +1300 neue Mitarbeiter beim Kanton; Budget 2025 +665 neue Stellen – bis Ende 2025 werden es aufgrund von Nachtragsplanungen wohl gegen 1000 neue Stellen sein).
Die Vollzugsverordnung (VVO, 177.111) zum Personalgesetz (PG, 177.10) regelt den Anspruch von voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern der Kantonalen Verwaltung:
Die Jahreslöhne (Angaben ohne Dienstaltersgeschenke) sind nach verschiedenen Berufen und Funktionen gegliedert und 29 Lohnklassen zugeordnet: Der tiefste Jahreslohn (Lohnstufe AS 2, Technische Stufe 1) in der Lohnklasse 01 beträgt CHF 46’453 (inkl. 13. Monatslohn), der höchste Jahreslohn (Lohnstufe LS 29, Technische Stufe 31) beträgt in der Lohnklasse 29 CHF 292’235 (inkl. 13 Monatslohn). Regierungsräte verdienen rund CHF 350’000. Die Stadt Zürich, als zweitgrösster kantonaler Arbeitgeber, zahlt im Mindest-Lohn-Bereich mit CHF 57’433 mehr als der Kanton, im Maximum-Lohn-Bereich mit CHF 257’200 etwas weniger.
Die kantonalen Mitarbeiter erhielten mit dem Januarlohn 2025 einen Teuerungsausgleich von 1.1%.
Die Arbeitszeit beträgt, bei einem 100%igen Beschäftigungsgrad, in der Regel 42 Stunden und wird grundsätzlich auf fünf Tage verteilt, wobei Samstag und Sonntag arbeitsfrei sind.
Den Mitarbeitern steht im Kalenderjahr ein Ferienanspruch von 25 bis 32 Arbeitstagen zu. Es sind dies 27 Arbeitstage für Lernende und Mitarbeiter bis zum vollendeten 20. Altersjahr, 25 Arbeitstage für Mitarbeiter ab dem 21. Altersjahr bis zum vollendeten 50. Altersjahr, wiederum 27 Arbeitstagen bis zum vollendeten 60. Arbeitsjahr, sowie 32 Arbeitstage nach erreichtem 60. Altersjahr.
Zürcher Staatsangestellte mit schweizweit überdurchschnittlichem Lohn
Gemäss NZZ vom 12.6.24 («90’000 für eine Tanztherapeutin, 200’000 für einen Abteilungsleiter, Basisjahr 2022) sind die Mitarbeiter des Kantons überdurchschnittlich entlohnt:
Der Medianlohn in der Schweiz betrug im Jahr 2023 CHF 88’200; die Staatsangestellten im Kanton Zürich verdienten gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) im Jahr 2022 im Durchschnitt CHF 97’800, inklusive 13. Monatslohn (Quelle, NZZ, 12.6.2024). Dazu kommen weitere, schweizweit überdurchschnittliche Nebenleistungen.
Ab in die Festhütte über den Jahreswechsel 2025/2026
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 12. März 2025 (RRB Nr. 275, Arbeitszeit, Jahreswechsel 2025/2026) schliesst die kantonale Zürcher Verwaltung grossmehrheitlich vom Samstag, 20. Dezember 2025 bis Montag 5. Januar 2026 ihre Pforten. Diese Schliessung, bei einem Beschäftigungsumfang von 100%, führt zu einem Arbeitsausfall von 43.48 Stunden pro Mitarbeiter, ergo etwas mehr als einer Arbeitswoche. Der Ausgleich für diese Stunden erfolgt mittels einer dem Beschäftigungsgrad entsprechenden Kürzung des Arbeitszeitsaldos oder den Bezug von Ferien. Die Kompensation wird für die Berechnung der höchstens zulässigen Kompensationstage nicht berücksichtigt!
Dreiste Forderungen der Arbeitnehmerverbände
Anlässlich der Vernehmlassung zum RRB Nr. 275 hat der Verband des Personals öffentlicher Dienste Zürich die vorgeschlagene Schliessung der Verwaltung grundsätzlich begrüsst. Er beanstandet aber, dass die durch die Schliessung ausgefallenen Arbeitsstunden vollumgänglich mit Ferien oder Zeitguthaben abgegolten werden müssen und verlangt, dass der Kanton Zürich sich als «attraktiver Arbeitgeber» zeigen soll und die ausfallenden 42.48 Arbeitsstunden vollumfänglich oder zumindest ein Teil davon als zusätzliche Ferientage zur Verfügung zu stellen seien.
Und die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich fordern die Gewährung von einem oder zwei Tagen als bezahlte arbeitsfreie Tage: Damit könne der Kanton Zürich als Arbeitgeber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und den Mitarbeitern seine Wertschätzung zeigen!
Fazit: Personalplafonierung zwingend
Ende 2024 wohnten im Kanton Zürich 1.62 Mio Menschen (unterdurchschnittliches Bevölkerungswachstum gegenüber Vorjahr von «nur» 0.9%).
Die Anzahl Staatsangestellte im Jahr 2025 wächst dagegen weiter überproportional: Eine Initiative (Kantonale Volksinitiative oder Behördeninitiative im Kantonsrat), welche eine Personalplafonierung fordert, ist überfällig!