Gemäss Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich (KAPO) vom 31. August 2024 wurde in Thalwil von einer unbekannten Täterschaft am Samstagmorgen (31.8.24) ein Raubüberfall auf einen Tankstellenshop verübt.
Zum wievielten Mal dieses Jahr bis dato eine solche Medienmitteilung betreffend einen Rauüberfall auf einen Tankstellenshop oder einen Lebensmittelladen durch die KAPO (und via die Staatskanzlei des Kantons) erfolgt ist, ist der Tribüne nicht bekannt.
Bekannt ist der Tribüne aber, dass Medienstellen von KAPO, Staatsanwaltschaften (STA) und Kanton fast immer in Prosa und ohne Bild- oder Videomaterial informieren.
Warum eigentlich?
Wird ein Tankstellenshop im Kanton Zürich überfallen, so gibt es zu 99% Videoaufnahmen des Verbrechens. Wo landen diese Aufnahmen? Offensichtlich nicht umgehend (anlässlich der Tataufnahme) bei den Strafverfolgungs-behörden (KAPO und Staatsanwaltschaft) – da wo sie hin gehören!
Und warum eigentlich werden diese Aufnahme nicht sofort oder innert nützlicher Frist – obiges Verbrechen wurde 06.30 verübt, ca. 12.00 berichtete die Medienstelle darüber – d. h. maximal 4 – 6 Stunden danach ins Netz gestellt?
Technisch ist dies ohne weiteres möglich!
Ein pensionierter Polizist tat der Tribüne gegenüber auf entsprechende Frage eine Vermutung kund, Zitat: „Da braucht es eine Bewilligung des Untersuchungsrichters“.
Ja dann – auf was warten die Strafverfolgungsbehörden eigentlich noch?
Es gibt immer Leute auf Pikett, welche eine solche „Bewilligung“ erteilen können.
Der STA auf Pikett erhält Lohn und sollte aus gesetzlichen Gründen ein Richter bemüht werden müssen, dann sei er zu bemühen. Auch die Richterschaft erhält Lohn – und nicht wenig.
Eine effizientere Strafverfolgung wäre ohne weiteres möglich, nur scheint noch niemand bei den Zürcher Sicherheitsbehörden auf die Idee gekommen zu sein, Tankstellen- und Lebensmittelladenräubern das Leben nach ihrer verwerflichen Tat etwas schwieriger zu machen.
Vielleicht findet sich ein Kantonsrat oder eine Kantonsrätin, welche den verantwortlichen Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Mario Fehr (parteilos) und die verantwortliche Justizdirektorin, Frau Jacqueline Fehr (SP) in dieser Angelegenheit befragt (Gesetzliche Grundlage vorhanden oder nicht vorhanden? Gibt es dazu Verordnungen und Anweisungen und wie lauten diese etc.?).
Eine Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage muss innert dreier Monate vorliegen.