Der ESC (Eurovision Song Contest) ist ein Musikwettbewerb für Komponisten, Textdichter und Songwriter. Vorgetragen werden die Beiträge von Gesangsinterpreten. Er wird seit 1956 von der Europäischen Rundfunkunion (EBU) im Rahmen der Eurovision veranstaltet. Beim ESC sind die Rundfunkanstalten aller Staaten der EBU teilnahmeberechtigt. Dieser gehören mehrheitlich europäische und einige Radio- und Fernsehstationen benachbarter west-asiatischer und nordafrikanischer Staaten an. Der ESC erreicht jedes Jahr mehr als 180 Millionen Zuschauer. Die EBU schätzte die TV-Werbe Einnahmen im Jahr 2023 auf rund 780 Millionen Euro. Im Jahr 2024 gewann der Schweizer Nemo Mettler (Künstlername «Nemo») den Wettbewerb. Da der ESC im Land des Vorjahressiegers ausgetragen wird, ist die SRG SSR im Jahr 2025 (11. bis 18.5.25) Veranstalterin und bestimmt den Veranstaltungsort in der Schweiz. Sie fällt einen Vorentscheid über zwei alternative Austragungsstädte und anschliessend, zusammen mit der EBU, den Entscheid über den Austragungsort. Die SRG verlangt u. a. trotz zu erwartender, horrender Werbeeinnahmen vom Austragungsort eine finanzielle Beteiligung an den Produktionskosten. Interesse an einer Austragung haben u. a. die Städte Basel, Bern, Genf und Zürich ausgesprochen und Bewerbungen eingereicht. Stadt- und Gemeinderat der Stadt Zürich wollen CHF 20 Mio zur Verfügung stellen. Der Bund der Steuerzahler (BDS), die Junge SVP (JSVP) und die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) haben dagegen das Referendum ergriffen.

Auf Antrag des Regierungsrates hat der Zürcher Kantonsrat mit 105:62 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen den Minderheitsantrag auf Ablehnung der Kantonsräte Elisabeth Pflugshaupt, Marc Bochsler und Karl Heinz Meyer (alle SVP) beschlossen, der Stadt Zürich aus dem Gemeinnützigen Fonds einen Beitrag von CHF 5 Millionen für deren Projekt Eurovision Song Contest 2025 zu gewähren. Gegen den Kantonsbeitrag kann im Gegensatz zum vom Zürcher Gemeinderat gesprochenen Kredit, gemäss Lotteriefondsgesetz (612, LFG, § 9.1.), kein Referendum ergriffen werden. Die Mittel des Gemeinnützigen Fonds werden für gemeinnützige Zwecke aller Art verwendet. In den Bereichen Sport, Kultur und Denkmalpflege können sie ausnahmsweise auch für Beiträge an einmalige Grossvorhaben verwendet werden (LGG, § 3.1.). Mit dem Terminus «gemeinnützig», wie er wohl von der Mehrheit der Bürger verstanden wird, hat die Austragung des ESC wenig gemeinsam. Und genau hier liegt der Punkt: während etwa die Austragung der Europameisterschaft der Frauen im Fussball 2025 im Allgemeininteresse der Zürcherinnen und Zürcher betrachtet werden kann, ist dies der ESC nicht. Gemäss einer repräsentativen Meinungsumfrage des Blick unter knapp 25’000 Menschen stehen 49% dem ESC klar oder eher skeptisch gegenüber, 46% sind klar oder eher dafür und 5% haben keine Meinung. Damit ist bewiesen, dass ein ESC mit Austragungsort Kanton Zürich nicht als gemeinnützig betrachtet werden kann und darf! Und trotzdem hat sich das Zürcher Kantonsparlament mehrheitlich für einen CHF 5 Mio Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds ausgesprochen.

Diese Beitragsbewilligung zeugt ein zweites Mal innert Jahresfrist von krass vernachlässigter und fehlender Finanzdisziplin durch das Kantonsparlament: So hat doch der Regierungsrat in klassischer «Dunkelkammermanier» ungesetzmässig aus dem (wie der Gemeinnützige Fonds ebenfalls aus Lotteriegeldern gespiesenen-) Sportfonds zwei (wohl nie!) rückzahlbare Darlehen über CHF 4 Mio und CHF 2 Mio für die Durchführung der Rad-WM 2024 an einen privatrechtlichen Verein gewährt (siehe Jahresbericht Finanzkontrolle 2023, S. 11). Und was taten die zuständige parlamentarische Kommission des Kantonsrats, die Finanzkommission, und das Parlament? Nichts! Sie liessen den Regierungsrat gewähren.

Das sind gar keine guten Voraussetzungen für künftige Kontroversen zwischen Legislative und Exekutive aufgrund der schindenden Staatsfinanzen!