Weltwoche und Inside Paradeplatz haben von einem Vorfall am Bezirksgericht Zürich berichtet.
Eine Richterin (Frau lic. iur. Simone Nabholz, Grüne, Jahrgang 1976) am BG Zürich habe sich gemäss Tonaufnahme eines Angeklagten (zirkulierte auf X) in der Prozesspause vis-a-vis einer Kollegin über ebendiesen Angeklagten lustig gemacht.
Die Weltwoche griff den Fall auf und ihr wurde prompt vom Bezirksgericht Meilen (Frau lic. iur. S. Zürcher Gross, SP, Jahrgang 1964) mittels einer Superprovisorischen Verfügung die Löschung eines Online-Artikels über den Abhör-Skandal um die Richterin Nabholz verfügt und scheinbar auch die Wiedergabe in der Print-Ausgabe untersagt.
Wie weit gehen Interessenbindungen? Die Grüne Partei (Partei der klagenden Richterin) und die Sozialdemokratische Partei (Partei der das Superprovisorische Verbot gegen die Weltwoche aussprechenden Richterin) unterhalten enge Beziehungen. Es ist deshalb gut möglich, dass sich die beiden Damen persönlich kennen? Und es ist auch möglich, dass sich beide Damen im Rahmen von Veranstaltungen des Verbandes der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (Berufsverband der linken Juristen im Kanton Zürich) getroffen haben oder dort auch Mitglied sind, obwohl dies beide Damen nicht explizit unter ihren Interessenbindungen aufgeführt haben.
Der Gerichtsentscheid des BG Meilen ist offensichtlich von grosser Brisanz und Bedeutung (Stichwort „Pressezensur“).
Die Justizkommission des Zürcher Kantonsrates (JUKO) muss sich von Amtes wegen mit diesem Fall im Detail befassen:
So ist zu eruieren, ob dem Obergericht nicht empfohlen werden muss, seine entsprechende internen Richtlinien insofern anzupassen, damit nicht einmal im Ansatz die Vermutung eines Interessenkonfliktes bei der Verfügung von Superprovisorischen Verfügungen durch Richterinnen zugunsten anderer Richterinnen an Zürcher Gerichten entstehen kann! Eine Regelung, wie sie bei den Staatsanwaltschaften besteht, erscheint wünschenswert.