Der zum Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) gehörende Landwirtschaftsbetrieb Schlossgut, welcher rund 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche mit dazugehörenden Ställen für Milchkühe und Pensionspferden, Scheunen und Lagerflächen, sowie zwei Wohnhäuser umfasst, wird gemäss Entscheid der Justizdirektion (JI) und der Baudirektion (BD) auf 1.1.2025 neu dem Strickhof (Amt für Landschaft und Natur, ALN/Baudirektion).

Der Strickhof erhält nun neu zu den Standorten in Lindau, Winterthur-Wülflingen, Früebüel-Walchwil (ZG) und der Alp Weisenstein in Preda (GR) noch einen grossen Gutsbetrieb in Uitikon zur Bewirtschaftung.  Ab 2025 soll dort neben der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auch die Bildung einer Forschungskooperation für pflanzenbauliche Versuche mit Kooperationspartnern geprüft werden. Es werden keine Milchkühe mehr gehalten werden.

Zumindest vorderhand keine Ausbildungsplätze und Time-outs mehr für „MZU- Klienten“

Das Anbieten von Ausbildungsplätzen und Time-outs für „Klienten“ des MZU (Terminus JI) wird nach Absprache mit Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) in einer „Übergangsphase“ bis Ende 2027 nicht vom Strickhof übernommen. Gemäss Text des RRB wird unter „Übergangsphase“ eine Übergangszeit verstanden, während welcher geprüft werden soll, ob bei kantonalen und nationalen Institutionen, wie dem Strickhof, weitere Nachfrage nach Forschungsflächen für den Ackerbau bestehen? Dafür sollen pflanzbauliche Versuche gemacht werden.

Zusammenarbeit mit dem MZU

Während der Übergangsphase wird die Gebäudesituation und -entwicklung im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des MZU im Rahmen einer nutzergetriebenen Bedürfnisplanung der JI abgeklärt. Die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs hin zu einem Forschungsstandort (soll der konventionelle Ackerbau eventuell ganz aufgegeben werden?) soll die möglichen „Entwicklungspfade“ des MZU nicht behindern. Es soll geprüft werden, ob nach der Übergangszeit wiederum Möglichkeiten zur Ausbildung oder Time-outs auf dem Schlossgut angeboten werden? Und es wird im RRB auf die mögliche Haltung von Pferden und anderen Equiden in Kombination mit angemessenen, erfolgsversprechenden Therapieangeboten für die „Klienten des MZU“ hingewiesen…

Gemäss JI sind seit Beginn der Verpachtung des Schlossguts keine MZU-Mitarbeiter mehr auf dem Landwirtschaftsbetrieb tätig. Und im Jahr 2020 war der letzte „MZU Klient“ im Rahmen einer Ausbildung im Schlossgut beschäftigt. Seither wurden, gemäss Medienstelle der JI, „MZU-Klienten“ nur noch im Rahmen von kurzzeitigen Massnahmen – sogenannten Time-outs – im Schlossgut platziert.  Im Rahmen der Time-outs führten die „Klienten“ unter anderem Stallarbeiten und weitere-, allgemeine landwirtschaftliche Hilfsarbeiten aus. Pro Jahr waren dies etwa 3 „Klienten“ für rund 3 Wochen, also ca. 60 Platzierungstage pro Jahr insgesamt – Tendenz sinkend (Ende Zitat Medienstelle JI). Am der landwirtschafglichen Schule Strickhof werden derzeit pro Jahr rund 1-2 Insassen des Massnahmenzentrums Kalchrain (TG) ausgebildet.

Kosten – (kreative) Budgetierung

Der Strickhof schätzt, gemäss RRB, die jährlichen Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) auf CHF 330′. Dazu kommen ungenannte Kosten für die Abschreibung des Maschinenparks, rund CHF 70′ interne Nutzungskosten der Immobilien (Raum- und Nebenkosten), rund CHF 90′ weitere, interne Verrechnungen sowie IT-Kosten von CHF 20′. Den jährlichen Aufwendungen von rund CHF 510′ steht ein Ertrag aus der Bewirtschaftung der Nutzfläche und den Dienstleistungen für pflanzenbauliche Versuche von CHF 140′ gegenüber. Der Wegfall des derzeitigen Pachtzinses soll durch die Vermietung von drei Wohnungen und des Pferdestalles an Dritte ausgeglichen werden. Die Aspekte der weiteren Zusammenarbeit (Terminus RRB) mit dem MZU und die besondere Sicherheitssituation sollen während der Übergangszeit geprüft und als Rahmenbedingung in das Konzept für das Schlossgut nach der Übergangzeit eingebunden werden.

Das ALN (Terminus RRB „ergänzt“) hat seinen Stellenplan aufgrund der Übernahme des Schlossguts um zwei Landwirtschaftliche Angestellte (LK 10) erhöht.

Für die Führung der dreijährigen Übergangsphase werden Kosten von gesamthaft CHF 1’120’000 bewilligt, davon gehen CHF 700’000 zulasten der Investitionsrechnung (CHF 650′ Übernahme Maschinen und Gerätschaften, CHF 50′ Reserve). Total CHF 400’000 gehen. gemäss der kreativen Budgetierung zulasten der Erfolgsrechnung (CHF 390′ Sach- und Betriebskosten, CHF 10′ Reserve).

Und es werden „Übrige Kosten“ von CH`720’000 ausgewiesen (CHF 600′ Personalleistungen, CHF 540′ Interne Verrechnungen und als voraussichtlichen Erträge -CHF 440′). Diese Aufwendungen sind im Budgetentwurf 2025 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025-28 nicht enthalten. Gemäss RRB können die Sachaufwände innerhalb der Erfolgs- und Investitionsrechnung des ALN kompensiert werden, gleiches gelte für die zwei zusätzlichen (neuen) Stellen im Schlossgut! Dem JuWe entstünden keine Mehrkosten.

Frage um Frage 

Der Kantonsrat und seine Spezialisten in den Aufsichtskommissionen Geschäftsprüfungskommission (GPK), Finanzkommission (FIKO) und Justizkommission (JUKO), sowie der für den Strickhof zuständigen Sachkommissionen sind gefordert;

  • Ist es den Insassen des MZU (oder den „Klienten“ gemäss Terminus JI) nicht mehr zuzumuten, einen Einsatz in der Landwirtschaft zu leisten oder tut es sogar feingliedrigen jungen Straftätern (gemäss im Kanton Zürich gängiger Theorie des JuWe und seiner Spezialisten?) nicht mehr gut, oder sogar schlecht, einen Arbeitseinsatz (genannt Time-out) in der Landwirtschaft zu leisten? Die Herren können sogar zu Fuss von ihrer Pension zum möglichen landwirtschaftlichen Einsatzort gelangen…
  • Warum wurde das Schlossgut nicht an Bauern aus der Umgebung verpachtet? Gemäss Information der Tribüne gab es mehrere Interessenten (darunter auch junge und innovative Bauern)?
  • Was sind die zukünftigen Kosten für den regelmässigen Transport von Ware, Spezialmaschinen und Menschen vom Strickhof in Winterthur oder anderen Standorten nach Uitikon und zurück? Darüber wird nichts im RRB 1207 berichtet.
  • Wie ist es möglich, dass ein Betrag von rund CHF 720’00 im KEF 2025-2028 problemlos durch die Baudirektion – ohne Mehrkosten – kompensiert werden kann? Handelt es sich auch bei dieser „Kompensation“ im Kantonshaushalt um einen Verstoss gegen die Regeln der Kostenwahrheit und Kostenklarheit? Ab Montag, 09.12.2024, debattiert der Kantonsrat über das Budget 2025 und KEF. Werden der zuständigen Direktorin der Justiz und des Innern, Jacqueline Fehr (SP) und dem Baudirektor, Martin Neukom (Grüne), Fragen zu diesem undurchsichtigen Geschäft oder sogar ein Budgetantrag gestellt?
  • Was tut die Kantonale Finanzkontrolle aufgrund fehlender Kostenwahrheit und Klarheit? Werden aufgrund wiederholter „Kompensationsgeschäfte“ in verschiedenen Departementen bei der Budgetierung durch den Kantonsrat und die zuständige FIKO endlich Konsequenzen gezogen (z. B. Auflagen betreffend das Reporting v o r  der Budgetdebatte)?