Stadtregierung von Kloten greift nach verlorener Volksabstimmung zum im Kanton Zürich unbekannten Mittel einer „Nachbefragung“

Klotener Stimmberechtigte verwerfen Stadtentwicklungspläne

Am 24.11.2024 haben die Klotener Stimmberechtigten ein klares Signal gesetzt: Sie lehnten gegen die Pläne der Stadtregierung und des Stadtparlaments und entgegen den Parolen aller im Parlament vertretenen Parteien die Revision der kommunalen Richtplanung und die Teilrevision Nutzungsplanung (Verkehrsbetriebe Glatttal, VHB) und Steinacker mit rund 10% Differenz zwischen Nein- und Ja Stimmen, bei einer Stimmbeteiligung von rund 40% ab.

Stadtregierung verordnet mit Hilfe des Umfrageinstituts gfs eine „Nachbefragung“

Um das Abstimmungsresultat „besser zu verstehen und zu bewerten“ hat die Stadt Kloten, mit Hilfe des Instituts gfs, alle Stimmberechtigten (rund 11’500 Personen) persönlich angeschrieben und zu einer „repräsentativen“ Nachbefragung eingeladen. Die Stadt Kloten möchte damit Einblicke in die Meinungen der Bevölkerung gewinnen und deren Bedürfnisse erfassen, um daraus die richtigen Schlüsse für die zukünftige Entwicklung Klotens zu ziehen. Eine möglichst breite Beteiligung trage dazu bei, „die Lebensqualität optimal auf die Bedürfnisse der Befragten auszurichten“. Budget für die Umfrageaktion: rund CHF 30’000!

Die Umfrage umfasst auch grundsätzliche Fragen wie etwa: „Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit der Lebensqualität in Kloten?“.

Sinn und Zweck der Nachbefragung

Gemäss der Verwaltungsdirektion der Stadt soll mit der Umfrage ergründet werden, ob und wie die Abstimmung zur Glatttalbahn die rein kommunale Planungsaspekte und Anliegen der Vorlagen beeinflusst hat.

Fazit

Bei dieser Nachbefragung – zu einer von Stadtregierung, Stadtparlament (Alle zu 3 Stimmen der SVP), Planern und Verwaltung „verlorenen“ Abstimmung – handelt es sich gemäss unseren Informationen um ein Novum im Kanton Zürich.

Sollen Steuergelder zum Zweck einer Nachbefragung nach einer durch die Obrigkeit verlorenen Volksabstimmung eingesetzt werden?

Wäre es nicht überlegter, würde die Bevölkerung anlässlich eines oder mehrerer Publikumsanlässe, in alt bewährter Manier, zu (überarbeiteten-, neuen-) raumplanerischen und städtebaulichen Vorlagen eingeladen und befragt werden? Damit könnten die Vorlagen – ganz im Sinne einer (vermuteten) Mehrheit – vor definitiver Beschlussfassung durch Stadtregierung und Stadtparlament und einer (neuen) Volksabstimmung wenn nötig noch einmal überarbeitet werden?

Wäre ein solches Vorgehen nicht viel effizienter und ganz im Sinne unserer direkten Demokratie?

Oder, sollen nach „verlorenen“ Volksabstimmungen – um die richtigen Schlüsse zu ziehen – und dem Beispiel der Stadt Kloten folgend, vor der eventuellen Überarbeitung der Planung, Nachbefragungen eingeführt werden?