Mit Datum 12.10.2024 informierte die Kommunalpolizei der Stadt Winterthur unter dem Titel „Tödlicher Verkehrsunfall mit Führerflucht – Zeugenaufruf“:
„In der Nacht auf Samstag, 12. Oktober 2024 ereignete sich in der Nähe der Winterthurer Altstadt ein tödlicher Verkehrsunfall mit Führerflucht. Ein 65-jähriger Mann erlag noch auf der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Der genaue Unfallhergang ist noch nicht geklärt. Die Polizei sucht Zeug-Innen“. Und weiter: Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte das mutmasslich beteiligte Unfallfahrzeug kurz vor 06.00 Uhr…aufgefunden werden. Wenig später konnten auch die beiden Personen, die mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sein dürften, festgenommen werden. Es handelt sich um eine 38-jährige Frau und einen 30-jährigen Mann. Wer das Fahrzeug gelenkt hat, wird derzeit abgeklärt. Nach bisherigen Erkenntnissen war der 65-jährige Mann mit einem dreiräderigen Elektrofahrzeug unterwegs, als es zur Kollision mit dem Pw kam…Die Stadtpolizei Winterthur hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen.“
Gemäss Blick vom 14.10.2024 war das Opfer ein Mitarbeiter der Post-Tochtergesellschaft Presto. Der tödliche Unfall ereignete sich auf seiner frühmorgendlichen Tour, als er Zeitungen austrug.
Herkunft der mutmasslichen Täter und Informationspraxis der Polizei:
Auf Anfrage der Tribüne erklärte die Medienstelle der Kantonspolizei Zürich (KAPO):
Bei Unfällen mit Fahrerflucht würden die Kommunalpolizeien informieren, falls diese die Ermittlungen aufgenommen hätten und nicht sie, die KAPO.
Und die Medienstelle der Stadtpolizei Winterthur erklärte auf Anfrage der Tribüne:
Bei den Verhafteten handle es sich um eine 38-jährige Iranerin und einen 30-jährigen Iraner.
„Man“ habe entschieden, die Herkunft der mutmasslichen Täter erst auf Medienanfrage hin zu nennen.
Am 7. März 2021 hat das Zürcher Stimmvolk einer Änderung des Polizeigesetzes (PolG 550.1), § 51 a Information, zugestimmt:
“ 1. Die Polizei ist befugt, im öffentlichen Interesse und im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung und Betroffene zu informieren, sofern keine überwiegenden schützenswerten Interessen Privater oder des Gemeinwesens entgegenstehen
2. Informiert sie die Bevölkerung, gibt sie das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtiger und Opfer bekannt, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass die Personen identifiziert werden“.
Zum geschilderten Vorgang und zur „Praxis“ der Medienstellen von KAPO und Stadtpolizei Winterthur stellen sich folgende Fragen:
- Warum (können) bei Fahrerflucht mit Todesfolgen Kommunalpolizeien informieren und informiert nicht generell die KAPO oder die zuständige Staatsanwaltschaft?
- Warum kann die Stadtpolizei Winterthur, Verantwortliche Vorsteherin des Departements für Sicherheit und Umwelt (DSU): Frau Stadträtin Katrin Cometta (GLP), trotz kantonalem Volksentscheid aus dem Jahr 2021 und klarer Gesetzesvorschrift immer noch entscheiden, „die Nationalität mutmasslicher Täter erst auf Anfrage zu nennen“?