Aus dem Tätigkeitsbericht 2023 der Finanzkontrolle (leicht gekürzt):

Beschaffungswesen USZ

„Nach wie vor zeigen die Prüfungen des Beschaffungswesens, dass Herausforderungen bezüglich Einhaltung des Vergaberechts und der gleichzeitigen Erreichung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit bestehen. So hat das USZ für zwei wesentliche Leistungsgruppen des Grossprojekts „Campus Mitte“ Aufträge bis zum Abschluss der Projektphase 3 freihändig vergeben. Die Finanzkontrolle hat sich verschiedentlich kritisch zu diesen Vergaben geäussert. Für die Projektphasen 4 und 5 hat der Spitalrat im Jahr 2023 entschieden, diese Aufträge weiterzuführen und wiederum freihändig zu vergeben. Der Spitalrat nahm dabei eine umfassende Interessenabwägung vor. Das Management, die Spitaldirektion und der Rechtsdienst des USZ, sowie der Lenkungsausschuss des Projekts CM und externe Berater wurden im Entscheidungsprozess konsultiert. Die Finanzkontrolle nimmt dieses Vorgehen zur Kenntnis“

Fazit: Nichts Neues auf der Titanic! Schlimmer kann die Enttäuschung einer gewissenhaft arbeitenden und ihrer Aufgabe nachkommenden Aufsichtsbehörde wohl nicht ausgedrückt werden! Sie zeugt von der latenten institutionellen Schwäche unserer Finanzkontrolle und ihrer Amtsführung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Geschäfte KR-Nr. 04/2020 und KR-Nr. 105/2022. Hier besteht dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers und aller im Kantonsparlament vertretenen Parteien. Die Position der Finanzkontrolle und ihre Sanktionsmöglichkeiten müssen gestärkt und die Stelle eines Kantonalen Controllers geschaffen werden! Die zwei Aufsichtskommissionen des Kantonsrates, die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) und die Finanzkommission (FIKO) sind zum wiederholten Mal in dieser Sache gefordert!

Sicherheitsdirektion /Sportfonds/Rad-WM 2024 

„Aus dem Sportfonds bewilligte der Regierungsrat“ (wohl auf Antrag der Sicherheitsdirektion von Herr Regierungsrat Mario Fehr, ex SP nun parteilos) „Beiträge von über vier Millionen Franken sowie zwei Millionen Franken im Sinne eines rückzahlbaren Darlehens für die Durchführung der Rad-WM 2024. Die Kreditkompetenz für Beiträge in diesem Umfang wären dafür beim Kantonsrat gelegen. Darüber hinaus kritisiert die Finanzkontrolle die Gründung und Abwicklung über einen privatrechtlichen Verein und fordert nach Abschluss der Veranstaltung eine detaillierte Abrechnung aller entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen des Kantons im Sinne des Regierungsratsbeschlusses.“

Fazit: In der Privatwirtschaft wäre es zu personellen und rechtlichen Konsequenzen gekommen. Auf untergeordneter Ebene in der Kantonalen Verwaltung wohl auch…Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) muss umgehend Untersuchungen einleiten (es gilt die Unschuldsvermutung) und dem Gesamtkantonsrat, falls dies als nötig betrachtet wird, die Einsetzung einer Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beantragen. Je nach Resultat der Erkenntnisse der PUK sind (personelle) Konsequenzen auf höchster Ebene zu fordern!

Ausserhalb des Berichts der Finanzkontrolle 2023 – da erst im Jahr 2024 durchgeführt – stellen sich Fragen zur Bürgenstock-Konferenz und den Aufwendungen des Kantons Zürich für diese Konferenz:

Wie ist die Sicherheitsdirektion mit den Aufwendungen für die Kantonspolizei (KAPO) und andere Sicherheitsdienste und Dienstleistungen seitens des Kantons Zürich betreffend diese Konferenz umgegangen? Wo wurden und werden die entsprechenden Ausgaben verbucht und wem wurden oder werden sie verrechnet?

Die Öffentlichkeit und die Steuerzahler haben Anrecht auf Auskunft. Der Sicherheitsdirektor und der Gesamtregierungsrat müssen informieren!