Heute wurde Herr Professor Paul Vogt, ex-Chef der Klinik für Herzchirurgie der Universitätsklinik Zürich (USZ) vollumfänglich von den Vorwürfen der Zürcher Staatsanwalt, vertreten durch Staatsanwältin X. (Name bekannt), freigesprochen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung durch Professor Vogt zwischenzeitlich eingestellt hatte, hielt die Staatsanwältin am Vorwurf von Urkundenfälschung im Amt (Weglassen der Nennung eines Mitoperateurs und Angabe einer viel zu kurzen Operationsdauer) fest. Sie forderte eine Geldstrafe von CHF 40’000 und einer Busse von CHF 5’000.
Herr Professor Vogt wurde vom Gericht freigesprochen – Zitat der vorsitzenden Richterin Eveline Widmer: „Wir gelangten relativ schnell und klar zur Auffassung, dass sie vollumfänglich freizusprechen sind“.
Und wo war die anklagende Staatsanwältin X. (Name bekannt) während der Verhandlung heute, 19.4.2024, im Bezirksgericht Zürich?
Gemäss meinen Informationen war die Dame abwesend.
Die Oberstaatsanwaltschaft und der Leitenden Staatsanwalt Dr. Andreas Eckert (FDP) ist gefordert. Trifft es zu, dass die Staatsanwältin (aus welchem Grund auch immer!) nicht anwesend war, so gehört sie umgehend in den rückwärtigen Dienst versetzt oder entlassen!
So ein Verhalten gehörte sich nicht in einem Rechtsstaat – weder für die Staatsanwaltschaft als Ganzes noch für eine einzelne Staatsanwältin.
Die Justizkommission des Kantonsrats (JUKO) ist gut beraten, der Sache nach zu gehen und eine dringliche Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft einzufordern, ob und warum die Anklägerin nicht im Gerichtssaal anwesend war? Und die Kommission muss der Frage nachgehen, ob die Anklagebehörde in diesem Fall seriös gearbeitet hat und ob die Oberstaatsanwaltschaft, respektive der zuständige Leitende Staatsanwalt, seiner Aufgabe nachgekommen ist und nicht politisch gehandelt hat? Würde dies zutreffen, so sind umgehende personelle Konsequenzen zu fordern.