Gemäss Planauflage der Direktorin des Stadtzürcher Tiefbauamtes, Stadträtin Simone Brander (SP) vom 23./25. Oktober 2024 (die Planauflage respektive Einsprachefrist gegen das Projekt läuft bis zum 25. November 2024)  – Sicherheitsvorsteherin der Stadt Zürich ist Stadträtin Karin Rykart (Grüne) –  wird folgendes Projekt gemäss § 16 und 17 des kantonalen Strassengesetzes (StrG, 722.1) aufgelegt (Ausschnitt aus der Planauflage im Amtsblatt):
«Strassenlärmsanierung: Bergstrasse (Vorderberg bis Klusplatz), öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich
Die Lärmgrenzwerte werden in der Bergstrasse (Vorderberg bis Klusplatz) überschritten. Mit STRB Nr. 416/2016 (Strassenprojekt zur Lärmsanierung im Kreis 7) wurden die entsprechenden Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 der Lärmschutzverordnung gewährt. Das städtische Gesamtkonzept Strassenlärmsanierung 3. Etappe (STRB Nr. 1217/2021) sieht neu für diesen Strassenabschnitt die Einführung von Tempo 30 vor (vgl.die mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordneten Verkehrsvorschriften). Soweit trotz Tempo 30 die Lärmgrenzwerte auch künftig dauerhaft überschritten bleiben, wird die Anpassung genehmigten Sanierungserleichterungen beantragt. Der aufgelegt akustische Bericht zeigt auf, welche Gebäude von Grenzwertüberschreigungen betroffen bleiben und welche neu unter die Grenzwerte entlastet werden können…»
Bei der neu ausgeschriebenen Tempo-30 Zone handelt es sich um die x-te solche-, in den letzten Monaten neu ausgeschriebene Tempo -30 Zone auf einer wichtigen Durchgangsverkehrsstrasse in der Stadt Zürich.
Und bei der Bergstrasse handelt es sich wieder um eine Kantonsstrasse: Die Strasse ist als RVS (Regionale Verbindungsstrasse Kanton) klassifiziert. Ergo ist die Strasse unter kantonaler Hoheit!
Bis heute hat sich der für die Temporegulierung auf den Zürcher Kantonsstrasse verantwortliche Regierungsrat, Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) weder zur gesamten Angelegenheit noch spezifisch zu diesem und oder einem der mehreren anderen-, neuen Tempo-30-Provokations-Projekten der Stadt Zürich verlauten lassen. Und der Gesamt-Regierungsrat auch nicht. Letztmals hatte sich Fehr und die ihm unterstellte Kantonspolizei (KAPO) gegen die Tempo-30 Einführung auf der Bellerive-Strasse gestellt. Die durch die Stadt nun geplante Tempo-30 Einführung auf der Bergstrasse (generell für das Gewerbe wichtige- und enorm wichtige Verbindungs-Achse aus dem Osten der Stadt bis zum Flughafen) ist noch noch um einiges destruktiver als ein Tempo-30 Regime auf der Bellerivestrasse es wäre.
Willentlicher verkehrstechnischer Abbruch der Wirtschaftsmetropole Zürich:
Bei den nun neu geplanten Tempo-30 Zonen Einführungen durch die linksgrüne Zürcher Stadtregierung auf Kantonsstrassen kann man nicht nur, sondern muss von einem verkehrstechnischen Abbruch der Wirtschaftsmetropole Zürich und einer willentlichen Provokation gegen Bürger und Kantonsrat gesprochen werden!
Dies gerade auch vor dem Hintergrund von zwei eingereichten und derzeit im Kantonsrat in Vorberatung befindlichen kantonalen Volksinitiativen, der „Mobilitätsinitiative“ („Gemeinsam vorwärts kommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier“)  und der „ÖeV-Initiative“.
Der Regierungsrat unterstützt die Mobilitätsinitiative und hat der ÖeV-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber gestellt.
Auch der bestausgebaute Öffentliche Verkehr kann die wachsende Bevölkerung des Kantons nicht schlucken. Das kantonale Strassennetz muss, wo nötig, ausgebaut oder zumindest der Status Quo beibehalten werden. Das übergeordnete Strassennetz im Kanton darf nicht zurück gebaut werden, um nur einen einigermassen akzeptablen Verkehrsfluss im Kanton aufrecht zu erhalten.
Und der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz muss pragmatisch umgesetzt werden und nicht aktivistisch, wie es die Stadtregierung von Zürich tut!
Die grossen Verbände Gewerbeverband, Hauseigentümerverband, TCS, ACS und Zürcher Handelskammer (gibt einen wöchentlichen Politbrief heraus)  haben sich (auch) noch? nicht zu dieser Guerilla-Aktion(en) der roten Stadt verlauten lassen.
Und auch die bürgerlichen Parteien von FDP, SVP und Die Mitte, welche sich sogar  eigene «Verkehrskommissionen» leisten, sowie deren «Verkehrsexperten» in den städtischen- und im kantonalen Parlamenten, haben sich zu dieser Stadtzürcher Schandtat (noch?) nicht verlauten lassen, geschweige denn entsprechende Gegenaktionen angekündigt und unternommen, was ja zu ihren Aufgaben gehörte (werden diese Leute ja vor den Wahlen immer «fürstlich» von den einzelnen Verbänden unterstützt!).
Fazit
Viele Gewerbetreibende, Bürger und Steuerzahler wundern sich gespannt, ob überhaupt und wann und wie sich die mehrheitlich bürgerliche Kantonsregierung und die bürgerlichen Kräfte in diesem Kanton (Parteien und Parlamentarier) gegen dieses (erneute) wirtschafts- und gewerbefeindliche Provokations-Projekt der Stadt Zürich zur Wehr setzen werden?