Darf der Öffentliche Raum mit Videokameras überwacht werden?
Drei Fälle – ein Beispiel:
- Gemäss einem Beitrag vom SRF-Regionaljournal Zürich-Schaffhausen vom 11.9.2024 will die Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG ab 1.1.2025 ihren Billettverkauf digitalisieren und auf den Fährschiffen ein Video-Überwachungssystem einführen, welches die Autonummern mit den eingegebenen Daten beim Billettkauf abgleicht. Das System sei erprobt und funktioniere, so der Geschäftsführer Herr Martin Zemp. Ob nur noch online Tickets gekauft werden können, sei noch nicht definitiv entschieden, die Zuhörer der Sendung müssen aber davon ausgehen. Was der Verwaltungsrat der Firma (Aktien breit gestreut, Aktionariat bestehend aus Gemeinden, anderen öffentlichen-rechtlichen Institutionen, Privaten und Institutionellen Anlegern), Verwaltungsratspräsident ist Herr René Schneider, Inhaber des Familienunternehmens Schneider Umweltservice AG, Meilen und FDP-Mitglied?, Vizepräsident ist FDP-alt Kantonsrat Dr. Hans-Peter Brunner, Horgen, zu diesem Systemwechsel meint, ist nicht bekannt. Es scheint versäumt worden zu sein, eine Pressemitteilung zu verfassen!
- Die Gemeinde Küsnacht (FDP-Mehrheit im Gemeinderat) überwacht eine Durchgangsstrasse (Schiedhaldenstrasse, Verbindungsstrasse Küsnacht-Zumikon) und eine Strasse mit beschränkter Zufahrt mit Videokameras (gerichtliche Beschwerde ist eingereicht).
- Neuerdings werden Fahrzeuge, welche in Parkhäuser am Flughafen Zürich einfahren, mittels Videokameras identifiziert. Die Autonummer figuriert auf dem Einfahrtsticket. Die Flughafen Zürich AG gehört zu grossen Teilen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich.
(4. Was „noch?“ – oder „überhaupt?“ nicht geht, ist die Videoüberwachung der Strasse vor meinem Haus. In unserem Quartier und an unserer Strasse ist in vergangenen Monaten mehrmals versucht- oder eingebrochen worden. Und wildfremde Menschen, zum Teil mit Kleinkindern, sind die Strassen hoch und runter gelaufen und haben die Liegenschaften beobachtet, bevor sie von Fahrzeugen wieder „abgeholt“ wurden…).
Die Kantonale Datenschutzbeauftragte präsentiert am kommenden Montag, 16.9.2024, ihren Jahresbericht 2023 im Kantonsrat. Wird sich Frau Dr. iur. Dominika Blonski, Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, zu dieser Problematik äussern? Wenn nicht, wird ein Mitglied des Kantonsparlaments der Fachfrau entsprechende Fragen stellen, insbesondere betreffend die Rechtsgrundlage von Videoüberwachungen auf Öffentlichem Raum und zur Meinung der DSB betreffend der Rechtsmässigkeit der vier genannten Beispiele?
Die Politik ist gefordert, auf bundes- und kantonaler Ebene:
Bevor das Bundesgericht weitere Urteile betreffend Videoüberwachung im Öffentlichen Raum fällt (BGE 6B_1133/2021), muss der Gesetzgeber endlich Klarheit schaffen! Diese besteht derzeit nicht und die lieben Richter können deshalb ihre eigene Meinung relativ ungehindert in ihre Urteile einbringen. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235 1. DSG, vom 1. März 2019 und insbesondere Artikel 4 und Artikel 13 besagten Gesetzes) müssen geschärft werden und der Souverän muss sich – via fakultatives Referendum – dazu äussern können.
In der Zwischenzeit muss eine kantonale Verordnung für Ordnung sorgen.
Bis dahin haben es beispielsweise die Aktionäre der Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG und deren Verwaltungsrat sowie was die Gemeinde Küsnacht betrifft die Gerichte in der Hand, zügelnd einzugreifen.