„Wenn Frau Frei bei Grieder vorbeigeht und im Schaufenster einen Hosenanzug sieht, der ihr gefällt, dann hat sie ihn auch noch nicht gekauft. Wir haben eine Ausschreibung gemacht, und das System EPIC hat diese gewonnen. Aber wir haben es noch nicht gekauft. Wir werden EPIC nur anschaffen, wenn Kooperationen mit anderen Spitälern gelingen, die dasselbe kaufen. Dann wird es automatisch günstiger. Das Kantonsspital in Luzern und das Berner Inselspital arbeiten bereits damit. Der definitive Entscheid der Stiftung (Eleonorenstiftung) für das neue Kispi-KIS-System (Kinderspital Kundeninformations-System) fällt erst im Herbst 2024“ (Stiftungsratspräsident der Eleonorenstiftung, Herr Martin Vollenwyder, im Tagesanzeiger-Interview vom 23. April 2024).
Am 15.4.24 haben die Kantonsräte Markus Bärtschinger, Pia Ackermann und Michèle Dünki-Bättig (alles SP) eine Anfrage (KR-Nr. 131/2024) mit dem Titel „USZ, Ausschreibung eines neuen Klinikinformationssystems“ eingereicht. Die Universitätsklinik Zürich (USZ) plant – wie das Kispi – 2024 eine öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen Klinikinformationssystems (KIS). Dazu hat sie eine Präqualifikations-Ausschreibung publiziert. Bisher ist im USZ das Produkt KISIM, der Firma Cistec, im Gebrauch, das eine Mehrheit (rund 60%) der Zürcher Spitäler im Einsatz haben. Darunter das Kantonsspital Winterthur, das Stadtspital Zürich (Triemli und Waid), die Universitätsklinik Balgrist, die Psychiatrische Universitätsklinik und die Spitäler Bülach, Limmattal und Uster. Schweizweit ist die Firma Cistec Marktführerin. Gemäss den Kantonsräten ist das System KISIM ein umfangreiches, gut funktionierendes und wirtschaftliches System, welches aufgrund der flächendeckenden Verbreitung einen guten Datenaustausch und somit koordinierte medizinische Versorgung zwischen Leistungserbringern ermögliche. Entwickelt worden sei das System ursprünglich am USZ. Entsprechend gäbe es wenig Gründe, das System zu wechseln. EPIC sei primär auf den internationalen Markt und nicht die Schweiz ausgerichtet. Wechsle das USZ auf EPIC, so ergäben sich diverse Nachteile für die Steuerzahlenden, die restlichen Spitäler und die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich als Gesamtes. EPIC sei ein teures System, welches hohe Investitions- und Betriebskosten mit sich bringe. Die wirtschaftliche Tragbarkeit sei kaum gegeben, weder beim Kispi noch beim USZ. Ein Zuschlag an EPIC würde das zukünftige Kostenrisiko in einen schwierigen Marktumfeld noch einmal wesentlich erhöhen und führte zu einer Ungleichbehandlung etwa der Regionalspitäler, welche nicht im Eigentum des Kantons seien. EPIC biete sein System gar nicht für kleinere Spitäler an. Es entstände der Vorwurf der Marktungleichbehandlung.
Unter anderem fragen die drei Kantonsräte den Regierungsrat und die über allem stehende Gesundheitsdirektion, weshalb die Ausschreibung (Präqualifikation) des USZ für ein neues KIS scheinbar einen Anbieter und ein System (EPIC) übervorteile, was scheinbar bereits öffentlich angekündigt worden sei? In der Fachpresse (MEDINSIDE) werden auch entsprechende Vorwürfe laut.
Zurück zum Präsidenten der Eleonorenstiftung, Herr Martin Vollenwyder und seinem Interview im Tagesanzeiger vom 23.4.24: Auf einem Grossfoto ist der Kispi-Präsident in einem viel zu grossen Jackett abgelichtet. Ist etwa das von ihm und seinen Kollegen ausgewählte neue KIS EPIC – wie der Herzog & De Meuron Neubau – auch einige Nummern zu gross für das Kispi? Und ist es eine Koinzidenz, dass Herr Vollenwyder ansagt, der endgültige Entscheid für ein neues KIS für das Kispi falle erst im Herbst 2024 – etwa dann, wenn der Präqualifikationsentscheid des USZ vorliegen sollte? Gemäss MEDINSIDE legt der unterlegene Anbieter Cistec gegen den Entscheid des Kispi Beschwerde ein.
Auch diese Aussage gibt dem Ganzen ein „Geschmäckle“, welchem die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (APG) des Kantonsrates nachgehen sollten!
Es darf nicht wieder zu einer sehr teuren „Übung“ kommen (wie etwa bei RIS2 und der von Abraxas eingestellten „Übung“ Juris), für welche schlussendlich der Kanton und die Steuerzahler aufkommen dürfen.