In seiner Pressekonferenz unter dem Titel Herausforderungen der Energieversorgung über die Energiewende schwadronierte der grüne Zürcher Baudirektor vor vollem Journalisten-Saal von einer erfolgreichen „Stromwende“ (Veränderungen bis 2050: AKW abgestellt, Autos alle auf Elektrizität, Ersatz aller Öl- und Gasheizungen mit Wärmepumpen, „Wachstum und Effizienz“)

Was würde es brauchen? – stellte er die Frage. Antwort: 22 TWh!

Spannend an der Windkraft sei, so der Träumer, Wind produziere im Sommer wenig, Spitzen im Januar, Februar, März. Ideal!

Er stellte 20 geplante Windkraftstandorte vor:

Windkraftanlagen kommen derzeit meist im 3er Pack a je 230m Höhe. Ein grosser Teil dieser Windkraftanlagen sei im Wald geplant.Dazu: je Windrad 2000m4 Beton darunter und betonierte Anfahrtsstrassen, falls im Wald müssen mindestens 2ha Wald gerodet werden. Und das sei eine „Interessensabwägung“ und „verhältnismässig, wenn Standort im Wald…“

Dr. Neukom zeigte zu seinen Träumereien zur „Energiewende“ 22 Folien.

Sein Fazit: Wind- und Solaranlagen ergänzten sich. Es brauche 900 grosse Windanlagen in der Schweiz und 17 grosse alpine Solaranlagen von der Grüsse Grengiols Solar. Das sei machbar, so habe Österreich ja 1200 Anlagen (gebaut und geplant?).

Es brauche alles: Solar- Wasser-, Geothermie und Windkraft, Biogas sowie Energieffizienz und Gebäude sanieren. „Und es wäre gut, ein Stromabkommen zu haben“ meinte der Träumer. Wohl mit Frankreich und mit Strom aus deren Atomkraftwerken! Was für ein Etikettenschwindel!

Es wurde k e i n  Mindestabstand definiert. Zu jedem Standort würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung getätigt.

Wind gleiche „Energy from my Backyard“. Er verglich dies mit Bioproduktion aus der eigenen Umgebung!

Erst aus Anfrage aus dem Publikum verteilte Dr. Neukom die Liste der geplanten Standorte, sie sind vor allem im nördlichen Teil des Kantons: Bachtel und Pfannenstiel sind „tot“ – Grund: Veto des Bundes wegen Aviatik!

Zwei Vorlagen stellte er vor:

  1. Eignungsgebiete für Windenergie und Wasserkraft (Richtplanänderung): Festsetzung von 20 Eignungsgebieten für 530 GWh/a Stromproduktion mit 60-70 Windenergieanlagen sowie in „Reserve“ 15 weitere Einführungsgebiete „derzeit im lösbaren Konflikt“ (militärische und/oder zivile Aviatik), so Dr. Neukom, mit weiterem Produktionspotential von 370 GWh/a und rund 50 Windenergieanlagen. Und er präsentierte einen weiteren Richtplaneintrag im Kanton Zürich (zu diesem sei auch ein Eintrag im Kanton Schaffhausen nötig), für ein neues Wasserkraftwerk am Rheinfall. Die „geträumten“ 20 Anlagen, welche nun in die öffentliche Auflage gehen sollen, produzierten Strom für 300’000 Elektroautos, welche je 10’000km p. a. fahren könnten. Alternativ könnte Strom produziert werden für 50’000 bis 100’000 Wärmepumpen. Zu was für Kosten?
  2. Änderung des kantonalen Energiegesetzes für eine Verfahrensbeschleunigung: Mit einem neuen Richtplan-verfahren können die Gemeinden „übersteuert“ werden. Neu liegt die ganze Entscheidungsgewalt beim Kanton, auch die Baubewilligungen erteilt der Kanton. Einzige Einsprachelegitimierte gegen die Richtplaneinträge von (230m hohen Windkraftanlagen) sind nach dem neuen Energiegesetz die Gemeinden (direkt ans Bundesgericht). Und neu soll eine „kantonale Plangenehmigung“ geschaffen werden (mit nur noch 2 Einspracheschritten: zuerst ans Verwaltungsgericht, dann ans Bundesgericht) und nicht mehr wie bisher 6 Einspracheschritte. Legitimiert: nur die Zürcher Gemeinden. Ziel des Träumers und seiner Zürcher Regierungskollegen: „nur“ noch 6 Jahre Verfahrensdauer.

Was geschieht nun?

  • Öffentliche Auflage bis 31.10.24
  • Auswertung/Mitwirkungsbericht: 2025
  • Antrag Regierungsrat an Kantonsrat: 2025
  • Beratung und Beschluss Kantonsrat: 2026
  • Projekte Nutzungsplanung/Bewilligung (UVP) ab ca. 2027

Geplant sind Windkraftanlagen in: Choffrat (Trüllikon, Laufen-Uhwiesen, Benken), Stammerberg (Stammheim), Kleinandelfingen (Kleinandelfingen, Ossingen, Marthalen), Schwerzenberg (Volken, Dorf, Andelfingen), Bergbuck (Dorf Neftenbach, Humlikon, Heggart), Berenberg (Winterthur), Thalheim u. Altikon, Berg (Dägerlen, Dinhard, Thaheim a. d. Thur, Andelfingen), Oberholz (Rickenbach, Attikon, Ellikon a. d. T., Wiesendangen), Eschberg (Winterthur, Seuzach, Dinhard), Zunikon (Wiesendangen, Hagenbuch, Elgg), Batzberg (Rüti, Wald), Schönwis (Wetzikon, Hinwil), Hombergchropf (Bubikon), Wädenwiler Berg (Wädenswil), Rütihof (Ottenbach, Affolgern am Albis, Obfelden), Himmelsbüel (Hedingen), Chüewald (Aesch), Gnüll (Wasterkingen, Hüntwangen)